Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/6: Erläuternder Bericht über die Umsetzung der revidierten Empfehlungen der Groupe d'action financière sur la lutte contre le blanchiment de capitaux · 28 Seiten
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Bericht über die Vernehmlassungsergebnisse zum Erläuternden Begleitbericht zur Umsetzung der revidierten Empfehlungen der Groupe d'action finanicère sur le blanchiment de capitaux inkl. Entwurf Gesetzesänderungen
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Die Vorlage wurde in ihren Grundzügen von der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren, den meisten Kantonen und einzelnen politischen Parteien (EDU, SP, Grüne Partei der Schweiz), dem universitären Bereich und von Strafverfolgungs- und -justizbehörden begrüsst. Zustimmung zum Gesetzesentwurf im ganzen äusseren auch die Swiss Funds Association und der KV.
Bei Wirtschaftsverbänden und bürgerlichen politischen Parteien ist die Vorlage grundsätzlich kritisch aufgenommen worden, wobei die Kritik nicht pauschal, sondern sehr differenziert einerseits zum Verfahren und Vorgehen und anderseits materiell zu den einzelnen Punkten der Voralge ausfällt.
Bezüglich Verfahren und Vorgehen bei der Ausarbeitung der Vorlage richtet sich die Kritik teils gegen das Tempo, das heisst gegen die (zu) schnelle Umsetzung der GAFI-Empfehlungen. Teils wird das Problem der allgemeinen Überregulierung aufgeworfen. Vielfach werden von Wirtschaftsvertretern fehlende Verlgeiche mit den entsprechenden Regelungen in anderen europäischen Ländern bemängelt. Von Wirtschaftskreisen vorgebracht wird auch eine fehlende kritische Überprüfung, inwieweit die Empfehlungen des GAFI überhaupt umgesetzt werden sollen sowie auch das teils fehlende Ausloten und Ausnutzen von Handlungsspielräumen bei der Umsetzung. Die Schweiz solle nicht – einmal mehr – Musterknabe im Bereich der Regulierung spielen.
Weiter wird vielfach die Erstellung einer Kosten-/Nutzenanalyse bezüglich der Auswirkungen einzelner Massnahmen oder der gesamten Vorlage auf die Wirtschaft verlangt. Einige Vernehnmlassungsteilnehmer insbesondere aus Bankenkreisen fordern die Einsetzung einer Expertengruppe unter Einbezug der betroffenen Kreise. Vereinzelt wird bedauert, dass interessierte Kreise bei der Ausarbeitung der Vorlage zwar angehört worden sind, ihre fachkundigen Bedenken aber nicht oder nur teilweise aufgenommen worden seien und dass den Leitlinien des Eidgenössischen Finanzdepartements für die Finanzpolitik nicht Rechnung getragen wurde.
Die inhaltlichen Anregungen und die Kritik an Vorlage können nicht pauschal zusammengefasst werden, weil sie viele einzelne Teile und Bestimmungen der Vorlage betreffen, welche teils im einzelnen von anderen Vernehmlassungsteilnehmer auch begrüsst werden.
Im ersten Teil der Vorlage, den neuen Vortaten der Geldwäscherei, wird die Ausweitung der Vortaten nicht grundsätzlich kritisiert. Insbesondere Bankenkreise stehen zwar nicht direkt der strafrechtlichen Seite, aber indirekt den möglichen aufsichtsrechtlichen Auswirkungen von Börsendelikten als neue Vortaten der Geldwäscherei kritisch gegenüber; unklar sei, welche Auswirkungen diese Qualifikation auf die Sorgfaltspflichten der Banken aus aufsichtsrechtlicher Sicht habe. Begrüsst wird in diesem Teil der Vorlage einhellig die Aufhebung von Art. 161 Ziff. 3 StGB bei der Insiderstrafbestimmung. Die anderen neu geschaffenen Vortaten der Geldwäscherei werden grundsätzlich nicht bestritten.