Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/94: Strukturreform in der beruflichen Vorsorge / Massnahmen für ältere Arbeitnehmende · 31 Seiten
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Vorlage nicht überladen werden sollte. Da die Bestimmungen für alle Vorsorgeeinrichtungen zur Anwendung kommen würden, erhalte man den Eindruck, dass nun alle für die Fehler von einzelnen "büssen" müssten.
SAV erachtet die Strukturreform als wichtigen Schritt für die sachgerechte und effiziente Kontrolle in der beruflichen Vorsorge. Bedauert wird der Verzicht auf den Einbezug der Parameter wie Umwandlungssatz und Mindestzins in die Vorlage. Im Zusammenhang mit der propagierten Selbstregulierung wäre dies ein wichtiger Diskussionspunkt gewesen. Zudem ist der SAV der Ansicht, das die Option der Eingliederung der Oberaufsicht in die FINMA weiterhin offen bleiben müsse. Der Vorsorgemarkt mit über 600 Milliarden CHF Anlagegeldern sei Teil des Finanzmarktes. Eine risikoorientierte Überwachung, basierend auf den Regeln der Solvenz II sei dringend notwendig. Begrüsst wird, dass die Experten für Aktiven und Passiven zuständig sind.
KGAST vertritt die Ansicht, dass die Anlagestiftungen weiterhin direkt und durch eine zentrale Stelle beaufsichtigt werden müssen. Im Sinn effizienter Prozesse sei die Aufsicht über Anlagestiftungen direkt der Oberaufsicht zuzuweisen.
VVP stimmt dem Konzept einer kantonalen resp. regionalen Aufsicht nach dem Sitzprinzip und einer Oberaufsicht mit klarer Abgrenzung der Kompetenzen zu. Ausgehend von der sozialpartnerschaftlichen, eigenverantwortlichen Führung der Vorsorgeeinrichtung solle das paritätisch zusammengesetzte Organ über einen möglichst grossen Handlungsspielraum verfügen. Der Oberaufsichtskommission dürfe keine stellvertretende gesetzgeberische Funktion zukommen und die massgebenden Regeln sollten unter Beizug der sozialpartnerschaftlichen Gremien vorgegeben werden. Unklar bleibe die weitere Einbindung der BVG-Kommission.
Stiftung Auffangeinrichtung BVG beschränkt ihre Stellungnahme auf diejenigen Punkte, die sie direkt betreffen: Sie ist der Ansicht, dass bei einer direkten Unterstellung ihrer Institution unter die Oberaufsichtsbehörde die Vorteile die Nachteile überwiegen.
IGaSG begrüsst grundsätzlich die Stärkung der Aufsicht, einhergehend mit einer hohen Fachkompetenz durch Regionalisierung. Die vom Bundesrat administrativ und finanziell unabhängige Oberaufsicht mit einem unabhängigen Sekretariat wird grundsätzlich als eine praktikable und gute Lösung erachtet. Abgelehnt wird die Variante, für Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen eine zentrale Aufsicht zu führen.
4.8 Weitere Organisationen
SVV erachtet die Neukonzeption der Aufsicht als eines der dringendsten Anliegen im Rahmen der Verbesserung der Strukturen und Sicherheit der zweiten Säule. Die Vorschläge in der Vorlage würden den Mangel der bisherigen Lösung einer kantonalen Aufsicht nicht befriedigend zu lösen vermögen. Die Vorlage müsse überarbeitet werden im Sinn einer zentral und schweizweit ausgerichteten Aufsicht. Der Vorsorgemarkt sei ein wichtiger Teil des Finanzplatzes Schweiz. Eine prudentielle Aufsicht würde dazu beitragen, die Parameter der beruflichen Vorsorge zu entpolitisieren und zu verhindern, dass Unterdeckungsrisiken das System der beruflichen Vorsorge destabilisieren könnten. Es sei wichtig, dass Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen einer höchst professionellen Aufsicht unterstellt würden, weshalb eine kompetente Bundesaufsicht dem regionalen Aufsichtsmodell vorzuziehen sei. Es sei zudem denkbar, die Aufsicht in die FINMA zu integrieren. Diese Frage sei sofort zu prüfen. Mit Anlagegeldern von über CHF 600 Mia. habe die zweite Säule eine mit den Banken- und Versicherungswirtschaft vergleichbare Bedeutung.
Vorsorgeforum (ASIP, SVV, PK-Kammer, Treuhand-Kammer) begrüsst die Neustrukturierung der Aufsicht; eine davon abweichende Haltung vertritt der SVV. Bedauert wird, dass das Konzept der selbstüberwachten Regulierung nur teilweise umgesetzt werde.