Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/94: Strukturreform in der beruflichen Vorsorge / Massnahmen für ältere Arbeitnehmende · 31 Seiten

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Innovation zweite Säule führt aus, dass sich aufgrund der immer kleiner werdenden Zahl von Vorsorgeeinrichtungen die Frage stelle, ob es sinnvoll sei, bei gleichzeitig komplexerer Aufgabenstellung ein Modell zu Kantonalisierung oder Regionalisierung zu unterstützen; mittelfristig sei die Zentralisierung ein nicht unvernünftige Lösung (Qualität, Kosten, einheitlicher Massstab). Weiter wird ausgeführt, dass die Strukturreform sich zwingend auf die zweite Säule insgesamt beziehen müsse; so könne nicht nur die Aufsicht bzw. Oberaufsicht Gegenstand einer Strukturreform sein. Es sei auch eine Strukturreform im Bereich der Vorsorgeeinrichtungen sowie den anderen mit der Durchführung der beruflichen Vorsorge betrauten Institutionen notwendig. Es müssten auch die Ergebnisse der Arbeitsgruppe" Überprüfung der Rechtsform der Vorsorgeeinrichtungen" in die Strukturreform miteinbezogen werden. Im weiteren sei zweifelhaft, ob Kontrolle alleine für die Stabilität der beruflichen Vorsorge ausschlaggebend sei. Vielmehr seien die Richtigstellung von (politisch) festgelegten Parametern notwendig. Ebenfall berücksichtigt werden müssten Fragen der Corporate Governance der Pensionskassen. Das Sitzprinzip in Bezug auf die Zuständigkeit der Aufsichtsbehörde sei zu begrüssen. Anlagestiftungen seien jedoch der FINMA unterstehen.

FER begrüsst die Massnahmen in der Strukturreform. Sie bedauert jedoch, dass die Parameterfragen ausgeklammert wurden.

4.9 Einige Spontanmeldungen

Gegen die Kantonalisierung resp. Regionalisierung spricht sich AGVS aus. Er führt aus, dass eine Dezentralisierung keine Vorteile zur Folge habe, sondern im Gegenteil wertvolles Wissen verloren gehe.

Der VSEI begrüsst anhand der künftig zu erwartenden Reduktion der Anzahl von Pensionskassen die Möglichkeit, Aufsichtsregionen zu bilden. Die bisher vom Bund beaufsichtigten Vorsorgeeinrichtungen sollten aber weiterhin dem Bund unterstellt bleiben. Die Abgrenzung zwischen Aufsicht und Oberaufsicht seien zu wenig klar, was zu Doppelspurigkeiten führen könne. Allgemeinverbindlichkeitserklärungen sollten nicht von der Oberaufsichtskommission sondern vom Bundesrat vorgenommen werden.

Der KGL und Verband Schweizer Schreinermeister und Möbelfabrikanten erachten zwar die Stärkung der kantonalen Aufsicht sowie die Regionalisierung als richtigen Weg, aber die vorgeschlagene Lösung einer unabhängigen Oberaufsichtskommission befriedige nicht. Mit der Delegation der Oberaufsicht werde auch die Verantwortung vom Bundesrat und Verwaltung weg delegiert. Die Fragen rund um die berufliche Vorsorge seien jedoch von politischer Dimension, weshalb die Verantwortung beim Eidgenössischen Departement des Innern verbleiben müsse und die notwendigen Ressourcen beim BSV bereits zu stellen seien.

SVS äussert sich nur kurz zur Strukturreform. Er befürwortet die Verstärkung der Aufsicht, insbesondere die Regionalisierung.

Les Retraites Populaires halten die vorgeschlagenen Massnahmen als adäquate Mittel. Es sei jedoch unabdingbar, dass die Oberaufsichtsbehörde die nötigen finanziellen und personellen Mittel erhalte. Die kantonalen Aufsichtsbehörden vom Staat unabhängig zu machen sei sinnvoll. Es könne jedoch delikat sein, wenn von der Verwaltung unabhängige Instanzen fiskalische Positionen einnehmen.

Centre Patronal begrüsst zwar die Regionalisierung der Aufsicht, welche eine Vereinheitlichung der Aufsichtspraxis mit sich bringen dürfte, lehnt aber die Schaffung einer Oberaufsichtskommission ab. Die Oberaufsicht müsse beim Bundesrat verbleiben. Es gebe keinen Grund, die die aktuelle Aufsichtsstruktur zu ändern.