Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/94: Strukturreform in der beruflichen Vorsorge / Massnahmen für ältere Arbeitnehmende · 31 Seiten

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CVP, SP, SVP und CSP lehnen die Vorlage in dieser Form ab. CVP moniert, dass damit zusätzliche Verwaltungskosten anfallen und somit die berufliche Vorsorge verteuert werde. Der vorgeschlagene staatliche Interventionismus werde die berufliche Vorsorge weder stabiler noch sicherer machen, es sei denn, die vorgesehenen Aufsichtsinstitutionen würden die materielle Verantwortung für die Anlagerisiken übernehmen.

Für SVP ist die Vorlage ungeeignet, die bestehenden Probleme zu lösen. Teilautonome Vorsorgeeinrichtungen sollten weiterhin von den Kantonen und dem BSV überwacht werden, autonome und öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen sowie Sammel- und Anlagestiftungen müssten jedoch einer neu zu schaffende professionelle Aufsichtsbehörde unterstellt werden, welche die finanziellen Risiken überwache. Bedauert wird der Verzicht auf eine Entpolitisierung der Systemparameter.

SP ist der Ansicht, dass es heute zu viele Doppelspurigkeiten und unklare Kompetenzregelungen gebe. Sie sieht keine sachliche Begründung für ein föderalistisches Aufsichtssystem und fordert daher eine einzige, für die gesamte Schweiz zuständige Aufsichtsbehörde mit regionalen Zweigstellen. Zum einen sei die berufliche Vorsorge eine eidgenössische Sozialversicherung und zum anderen vermöge nur eine zentralisierte Aufsicht den heutigen Anforderungen an Effizienz und Durchsetzung der Kontrollen gerecht zu werden. Auch regionale Aufsichtsbehörden würden das Risiko unterschiedlicher Aufsichtsintensität und -qualität nicht befriedigend zu lösen vermögen. Zudem sollten die Konsequenzen (gemäss den Vorstössen der SP) aus der Swissfirst-Affäre in die Vorlage miteinbezogen werden.

Auch für die CSP ist nicht ersichtlich, weshalb eine gesamtschweizerische Sozialversicherung von kantonalen oder regionalen Behörden beaufsichtigt werden soll. Es sollte eine einheitliche, für die ganze Schweiz zuständige Direktaufsicht geschaffen werden. So könnte auf eine Oberaufsicht verzichtet werden, was das System effizienter und kostengünstiger machen würde.

4.3 Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete

Der Schweizerische Gemeindeverband begrüsst die Stärkung der Aufsicht. Die Oberaufsicht gemäss Vorlage wird als gute und praktikable Lösung betrachtet. Abgelehnt wir die vorgeschlagene Variante gemäss Art. 61a BVG.

Skeptisch steht der Schweizerische Städteverband der Vorlage gegenüber. Er bezweifelt, ob die Delegation der Direktaufsicht an die kantonalen resp. regionalen Kompetenzzentren die erwartete Klärung und Vereinfachung bringe. Um eine grössere Rechtssicherheit zu erlangen, sollte die Oberaufsichtskommission zwingend die Aufsichtspraxis koordinieren. Mit einer zentralen Aufsichtsbehörde könne das gleiche Ziel einfacher und direkter erreicht werden.

4.4 Dachverbände der Wirtschaft

Grundsätzlich Zustimmung findet die Vorlage bei economiesuisse, Schweizerischer Arbeitgeberverband, SwissBanking und SBV. Economiesuisse begrüsst die Stärkung der direkten Aufsicht, insbesondere aufgrund der Regionalisierung, und der Oberaufsicht. Diese Stärkung sei mit Mehrkosten verbunden, welche über Gebühren finanziert würden und somit die berufliche Vorsorge verteuere. Diese Kostenfolgen müssten begrenzt werden und auch längerfristig unter Kontrolle gehalten werden.

Auch der Schweizerische Arbeitgeberverband verweist auf die Mehrkosten, welche durch die Umsetzung der Vorlage entstehen werden. Dies werde aber zugunsten einer Stärkung des Systems in Kauf genommen. Er verlangt zudem, dass neue Gesetzesnormen unter der Voraussetzung einer konsequenten Umsetzung des geltenden Rechts geprüft würden. Zusätzlich vorgeschlagen wird eine Ausstandsregel für kantonale Aufsichtsbehörden bei kantonseigenen Vorsorgeeinrichtungen, um Interessenskonflikte zu vermeiden; zudem sollten die Sozialpartner in der Oberaufsichtskommission