Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/94: Strukturreform in der beruflichen Vorsorge / Massnahmen für ältere Arbeitnehmende · 31 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 22Fedlex · Ergebnisbericht
Schweizerische Städteverband befürchtet, dass nur Kadermitarbeiter und gut entlöhnte Mitarbeiter von den Massnahmen Gebrauch werden können. Unter Umständen würde auch die Jugendarbeitslosigkeit erhöht. VD ist der Ansicht, dass nicht alle Aspekte berücksichtigt wurden. Für BL, AI und TG sind die Massnahmen zwar begrüssenswert, aber nicht prioritär für die berufliche Vorsorge; zunächst sei die Strukturreform umzusetzen.
SG sieht eine Verletzung der Angemessenheit (fiktive Einkommen werden versichert) und der Kollektivität (keine paritätische Finanzierung). Es mache keinen Sinn, die Beiträge bei reduzierter Weiterbeschäftigung durch eine Versicherung fiktiver Lohnbestandteile zu erhöhen, weil dadurch Steuerabzüge auf nicht versteuertem Lohn realisiert werden würde. Weiter sei nicht ersichtlich, weshalb sich der Arbeitgeber aus der Mitfinanzierung verabschieden können solle. Schliesslich greife die vorgeschlagene unterschiedliche Behandlung des Leistungsprimats in die Gestaltungsfreiheit der Vorsorgeeinrichtung.
Für AG entsprechen die geplanten Änderungen einem effektiven Bedürfnis. Es sei aber nicht ersichtlich, weshalb die flexiblere Lösung erst ab erst ab Alter 60 möglich sein solle. Die Einschränkungen in Bezug auf die Senkung des Jahreslohnes, in der Zeit oder der Höhe der Weiterversicherung seien nicht sachdienlich. Leider sei es verpasst worden, den stufenweisen Anstieg der Beiträge mit zunehmendem Alter aufzuheben.
CVP erachtet die Massnahmen als zu wenig konsistent und wirksam. Es fehle eine Anpassung oder Aufhebung der Altersstaffelung der Beträge mit dem Ziel einer Entlastung der älteren Arbeitnehmer. Auch SVP lehnt die Massnahmen ab, da sie weder zielführend noch konsistent seien. LPS bedauert es, dass es verpasst worden sei, eine umfassende Begutachtung der Problematik vorzunehmen. Für CSP gehen die Massnahmen in die richtige Richtung, aber aufgrund der "Kann"-Vorschrift gebe es keinen Zwang für Vorsorgeeinrichtungen. Zudem hänge der Pensionierungszeitpunkt meist von der persönlichen Vorsorgesituation ab; hier müssten Massnahmen ergriffen werde, um die Lücke zwischen tatsächlichem und gesetzlichem Rentenalter zu schliessen. Auch EVP begrüsst die Massnahmen, spricht sich aber für Lockerungen aus. Es sei ersichtlich, dass die Minimierung von Steuerausfällen ebenso wichtig sei wie die Partizipation der älteren Arbeitnehmer.
Für Economiesuisse bringen die geplanten Regelungen gewisse Verbesserungen, sie seien aber zuwenig bedarfsgerecht und unflexibel. Auch Schweizerischer Arbeitgeberverband erachtet die Massnahmen im Hinblick auf eine verbesserte Zielsetzung noch als überarbeitungswürdig. VVP äussert sich auch in diesem Sinne: Die Massnahmen seien wenig praktikabel und administrativ nicht einfach umzusetzen. Für SBV ist der Vorschlag zu wenig weit gefasst und zu sehr fiskalisch orientiert. Gleicher Ansicht ist auch SGB; zudem seien die Massnahmen nicht zwingend für die Vorsorgeeinrichtungen. Am freiwilligen Charakter stört sich auch procap und SAEB. Travail Suisse zeigt sich skeptisch, ob diese Massnahmen erfolgreich sein könnten. Es gelte die Lücke zwischen tatsächlichem und gesetzlichem Rentenalter zu schliessen. Für Schweizerische Steuerkonferenz ist die Vorlage zu wenig konkret. Aus ihrer Sicht müsse bei einem stufenweise Bezug von Altersleitungen ein gewichtiges vorsorgerechtliches Interesse geltend gemacht werden können; sowohl Teilbezug als auch Aufschub von Altersleistungen müssten daher immer an eine substanzielle Aufgabe oder Weiterführung der Erwerbstätigkeit geknüpft sein.
Alliance F erachtet die Vorschläge als zu wenig realistisch; diese kämen für die meisten Personen gar nicht in Frage. Es sei zudem zu befürchten, dass die Massnahmen nur bei einer Minderheit von Vorsorgeeinrichtungen eingeführt würden. Besser sei eine Absenkung der Altersgutschriften, wodurch eine "Verbilligung" der älteren Arbeitskraft erreicht würde.
SSR ist der Ansicht, dass wenn die Lohnsenkung aufgrund einer Entscheidung des Arbeitgebers zustande komme, müsse die Beitragsaufteilung weiterhin paritätisch sein. VASOS befürchtet, dass nur gut situierte Arbeitnehmer von der Flexibilisierung profitieren würden. SVS wünscht einerseits eine schnelle Einführung der Massnahmen, bemängelt anderseits die ungenügende fiskalische Entlastung.