Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/94: Strukturreform in der beruflichen Vorsorge / Massnahmen für ältere Arbeitnehmende · 31 Seiten

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1 Ausgangslage

Der Bundesrat hat im Februar 2003 die Agenda «Sicherung und Weiterentwicklung der beruflichen Vorsorge» beschlossen. In diesem Rahmen setzte er eine Expertenkommission zur Optimierung der Aufsicht in der beruflichen Vorsorge (Expertenkommission Optimierung) ein, welche im April 2004 einen Bericht ablieferte. Im August 2004 beschloss der Bundesrat die Einsetzung einer Folgekommission, welche bis Ende 2005 einen Vernehmlassungsbericht zur Verstärkung von Aufsicht und Oberaufsicht zu erarbeiten hatte (Expertenkommission Strukturreform). Der Bundesrat hat am 10. März 2006 vom Bericht der Expertenkommission Strukturreform Kenntnis genommen und das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, bis Ende Juni 2006 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage zur Änderung des BVG auszuarbeiten, Die Vernehmlassungsvorlage stützt sich grösstenteils auf die Schlussfolgerungen des Expertenberichts Strukturreform. Die Parameter wie Umwandlungssatz und Mindestzinssatz sowie die Anlagerichtlinien sind nicht in die Vernehmlassungsvorlage aufgenommen worden, weil sie Gegenstand anderer separater Projekte bilden.

Die Vernehmlassungsvorlage weist im Wesentlichen folgende Grundzüge auf:

a. Stärkung der Aufsicht und Oberaufsicht durch Kantonalisierung und Regionalisierung der direkten

Aufsicht;

b. Schaffung einer eidgenössischen Oberaufsichtskommission, die vom Bundesrat administrativ und

finanziell unabhängig ist, mit einem unabhängigen, administrativ dem BSV angegliederten Sekretariat;

c. Massnahmen um das Verbleiben von älteren Arbeitnehmenden im Arbeitsmarkt zu begünstigen.

Die Vorlage entspricht in ihren Grundzügen den Empfehlungen der BVG-Kommission

Am 5. Juli 2006 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung. Das Vernehmlassungsverfahren dauerte vom 10. Juli 2006 bis zum 31. Oktober 2006.

2 Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren

Zur Vernehmlassung wurden die Kantone (Kantone), die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien (Parteien), die auf gesamtschweizerischer Ebene tätigen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Bergregionen (Dachverbände) sowie die Spitzenverbände der Wirtschaft (Wirtschaft) und Vereinigungen von weiteren betroffenen Kreisen wie die Versicherten, Rentner und Rentnerinnen und Selbständigerwerbenden sowie Behörden und verwandte Institutionen (Behörden), Vorsorge- und Versicherungseinrichtungen und Durchführungsstellen (Vorsorge/Versicherungen) sowie weitere Organisationen (Organisationen) eingeladen. Im Anhang 2 sind die Teilnehmenden der Vernehmlassung aufgelistet.

keine

Adressaten Stellungnahmen Stellungnahme

1 Kantone +

27 126

Konferenz der Kantonsregierungen 2 Parteien 16 97

3 Dachverbände 3 12

4 Wirtschaft 8 08

5 Behörden 3 03

6 Versicherte / Leistungsbezüger 19 145

7 Vorsorge / Versicherungen 14 311

8 Organisationen 15 105

Total 105 3867

9 Spontanmeldungen14

Total81