Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/23: Teilrevision der Strahlenschutzverordnung, der Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung und der Dosimetrieverordnung · 15 Seiten
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Erläuternder Bericht zu den Änderungen der Strahlenschutzverordnung
(Strahlenschutzverordnung, StSV)
1 Allgemeiner Teil
1.1 Ausgangslage
1994 sind das Strahlenschutzgesetz (StSG) und die Strahlenschutzverordnung (StSV) in Kraft getreten; später kamen verschiedene technische Verordnungen hinzu. Diese Strahlenschutzgesetzgebung hat sich im Allgemeinen bewährt und es gibt keine grösseren Schwierigkeiten im Vollzug. Trotzdem wurden einige Schwachstellen erkannt, die es zu beheben gilt.
Die schweizerische Strahlenschutzgesetzgebung ist weitgehend kompatibel mit den europäischen Strahlenschutzerlassen
- Richtlinie 96/29/Euratom des Rates vom 13. Mai 1996 zur Festlegung der grundlegenden
Sicherheitsnormen für den Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlungen
- Richtlinie 97/43/Euratom des Rates vom 30. Juni 1997 über den Gesundheitsschutz von
Personen gegen die Gefahren ionisierender Strahlung bei medizinischer Exposition und zur Aufhebung der Richtlinie 84/466/Euratom
- Richtlinie 2003/122/Euratom des Rates vom 22. Dezember 2003 zur Kontrolle hoch ra-
dioaktiver umschlossener Strahlenquellen und herrenloser Strahlenquellen
Es sind einige Divergenzen vorhanden, die es in Zukunft zu beheben gilt. Grund dafür ist, dass das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung 1994 - also vor den EG-Richtlinien - in Kraft traten. Wie die EG-Richtlinien basiert auch die schweizerische Strahlenschutzgesetzgebung auf den Empfehlungen der internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP). Diese hat kürzlich einen Entwurf für neue Empfehlungen in die Vernehmlassung gegeben, welche mit grosser Wahrscheinlichkeit Auswirkungen auf die EG-Richtlinien haben werden. Eine volle EU-Kompatibilität soll daher erst nach Inkrafttreten der revidierten EG-Richtlinien (Zeithorizont 2010) angestrebt werden. Insbesondere ist für die Schaffung eines Fonds für die sichere Bergung und Entsorgung "herrenloser" hoch radioaktiver Quellen eine Anpassung des Strahlenschutzgesetzes notwendig.
Strahlenschutz und Sicherheit haben in der Schweiz einen hohen Stellenwert und sollen diesen Stand weiterhin halten. Unter den Aufsichtbehörden BAG, HSK und Suva besteht Konsens, dass die Aufsicht im Hochdosisbereich verstärkt werden muss, dass aber auf administrative Massnahmen im niedrigen Dosisbereich nach Möglichkeit zu verzichten ist.
Der Spardruck und die Aufgabenverzichtsplanung zwingen uns, Prozeduren zu vereinfachen und in einzelnen Bereichen zu deregulieren. Es wurde auch die Personenfreizügigkeit mit berücksichtigt.
Die vorgesehene Revision spricht Themen aus allen Aufsichtbereichen an: Natürliche Radioaktivität, Medizin, Industrie und Kernanlagen. Neben der StSV sollen die Departementsverordnungen betreffend Dosimetrie und Ausbildung im Strahlenschutz revidiert und obsolete Departementserlasse aufgehoben werden.
Keiner der Revisionspunkte ist politisch heikel und es werden keine zusätzlichen Ressourcen benötigt.