Bericht AsylG

Vernehmlassung 2006/30: Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer und der Teilrevision Asylgesetz vom 16. Dezember 2005 · 95 Seiten

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naten wird als problematisch beurteilt, auch im Hinblick auf die Wahrnehmung der Asylsuchenden durch die Bevölkerung und auf deren Integration.

AIn, Caritas, Caritas Bern, CSP, GPS, HEKS, SAJV, SFH, SGB, SP, SRK und Unia: Für

eine Unterbringung in einer Aussenstelle bis zu 12 Monaten reicht die gesetzliche Grundlage nicht aus (Einschränkung der persönlichen Freiheit).

AIn, Caritas, CSP, GPS, sek, SAJV, SFH, SGB, SP, SSV, Stadt ZH und Unia schlagen

eine maximale Unterbringung bis zu 2 Monaten (SFH: 60 Tage) in Aussenstellen vor (Stadt ZH, Caritas, Caritas Bern: inkl. Aufenthalt in den Empfangsstellen).

SRK und Caritas, Caritas Bern: Falls die Unterbringung in den Aussenstellen trotz diesen Einwänden realisiert wird, wird eine maximale von 2 Monaten vorgeschlagen, unter der Bedingung, dass diese wie Empfangsstellen geführt werden.

LU, ZG, EKF, hotelleriesuisse: Die Unterbringung von vielen Personen über längere Zeit in Aussenstellen ist nicht unproblematisch, Fragen wie Einschulung, Gesundheitsproblematik und Beschäftigungsmöglichkeiten sind noch zu lösen.

Asylbrücke ZG: Die Aussenstellen sollen nur für eine vorübergehende Zunahme in Frage kommen. Ein Aufenthalt über 30 Tage hinaus muss gesetzlich geregelt sein. In ausserordentlichen Lagen haben die Kantone für eine Lösung zu sorgen.

SSV und Stadt ZH halten fest, dass eine Unterbringung bis zu einem Jahr in Notschlafstellen und weiteren Notunterkünften eine schlechte Voraussetzung für eine später angestrebte erfolgreiche Integration darstellen. Die Stadt ZH weist weiter darauf hin, dass rund 40% der Asylsuchenden einen Entscheid mit Integrationsperspektive erhalten.

sek hält fest, dass das aktuelle Betreuungskonzept schon heute an die Grenzen des Vertretbaren (enge Raumverhältnisse und weitgehend fehlende Beschäftigungsmöglichkeiten) stösst. Dieses Betreuungskonzept ist daher für Aufenthalte von bis zu einem Jahr mit Sicherheit ungeeignet. Mit der Eröffnung von solchen Notstellen ist äusserst zurückhaltend umzugehen.

AIn, Caritas, Caritas Bern, CSP, GPS, HEKS, SAJV, SFH, SGB, SP und Unia verlangen,

dass die Führung der Aussenstellen durch zivile Organisationen und nicht durch das Militär erfolgt. SFH: Asylsuchenden sollen dieselben Rechte und Pflichten haben wie in den Empfangsstellen.

SAJV betont, dass es gerade für Kinder und Jungentliche unzumutbar ist, in durch das Militär geführten Bundeszentren untergebracht zu werden.

Verursachen von Mehrkosten:

EKF, hotelleriesuisse: Das vorgeschlagene Konzept wird gegenüber dem bestehenden System Mehrkosten verursachen. Es ist damit zu rechnen, dass die Asylgesuche mehrheitlich über den anvisierten 10'000 Gesuchen im Jahr liegen werden. Damit müssten die auf ein Minimum reduzierten kantonalen Strukturen gemäss Konzept wieder hinaufgefahren werden. Dies bedingt eine bedeutende zeitliche Vorbereitung und ist sehr kostenintensiv. Diese Kosten sind den Kantonen zu entschädigen. Es wird die Streichung des Artikels gefordert. Sollte daran festgehalten werden, muss eine Arbeitsgruppe die aufgeworfenen Fragen und die finanziellen Auswirkungen auf die Kantone prüfen.

BS: Die Kapazitäten und Personalressourcen auf Bundes- und Kantonsebene müssen dem langjährigen Durchschnitt von 20'000 Asylgesuchen im Jahr angeglichen werden. Es ist unwirtschaftlich, die aktuell vorhandenen Strukturen und das aktive Know-how in den Kantonen noch weiter zu minimieren und schon bei kleineren Zugangsschwankungen innerhalb kurzer Frist beides wieder zur Verfügung stellen zu müssen.

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