Vorlage VIntA
Vernehmlassung 2006/30: Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer und der Teilrevision Asylgesetz vom 16. Dezember 2005 · 10 Seiten
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142.205
Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA)
vom ... Entwurf vom 28.03.07
Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf das Bundesgesetz vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG)1 sowie auf Artikel 119 des Asylgesetzes vom 26. Juni 1998 (AsylG)2,
verordnet:
1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Gegenstand
Diese Verordnung:
a. legt die Grundsätze und die Ziele der Integration der Ausländerinnen und Ausländer sowie deren Beitrag zur Integration fest;
b. regelt die Aufgaben des Bundesamtes für Migration (BFM) im Bereich der Integration und die Aufgaben und die Organisation der Eidgenössischen Migrationskommission3 (Kommission);
c. regelt die Zusammenarbeit der Bundesstellen bei der Integrationsförderung und zwischen dem BFM und den kantonalen Ansprechstellen für Integrationsfragen;
d. regelt das Verfahren und die Voraussetzungen für die Ausrichtung finanzieller Beiträge des Bundes zur Förderung der Integration.
Art. 2 Grundsätze und Ziele
(Art. 4 und 53 AuG)
1 Ziel der Integration ist die chancengleiche Teilhabe der Ausländerinnen und Ausländern an der schweizerischen Gesellschaft.
1SR ...
2 SR 142.31
3 der definitive Name der neuen Kommission steht noch nicht fest