Bericht VZAE

Vernehmlassung 2006/30: Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer und der Teilrevision Asylgesetz vom 16. Dezember 2005 · 21 Seiten

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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD

Bundesamt für Migration

Ausführungsbestimmungen zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer vom 16. Dezember 2005: Bericht zum Vernehmlassungsentwurf der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) __________________________________________________________________________

1. Einleitung

1.1. Ausgangslage

Das neue Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) ersetzt das bisherige Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG).

Beim AuG handelt es sich im Gegensatz zum bisherigen ANAG nicht mehr um ein Rahmengesetz, das wichtige Grundsätze auf Verordnungsstufe regelt. Einige der bisher in zwölf Verordnungen zum ANAG enthaltenen Regelungsbereiche wurden daher in das AuG aufgenommen.

Fünf bisherige Verordnungen zum ANAG werden in einer neuen, an das AuG angepasste Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) zusammengefasst und können daher aufgehoben werden (Art. 92 VZAE).

Es handelt sich dabei um die folgenden bisherigen Verordnungen zum ANAG:

• Vollziehungsverordnung zum ANAG (ANAV; SR 142.201)

• Verordnung über das Zustimmungsverfahren im Ausländerrecht (SR 142.202)

• Verordnung über die Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung zum Stellenantritt (SR 142.261)

• Verordnung über die Meldung wegziehender Ausländer (SR 142.212)

• Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer (BVO; SR 823.21)

Eine Zusammenfassung sämtlicher Ausführungsbestimmungen zum AuG in einer einzigen Verordnung würde zu einem sehr umfangreichen und unübersichtlichen Erlass führen. Daher bestehen neben der oben erwähnten neuen VZAE weitere sieben bisherige, jedoch an das AuG angepasste Verordnungen:

• Verordnung über die schrittweise Einführung des freien Personenverkehrs zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft und deren Mitgliedstaaten sowie unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs, VEP; SR 142.203).

• Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländer (VIntA; SR 142.205). Neu enthält diese Verordnung die Integrationsbestimmungen aus dem Asylbereich, die bisher in der Asylverordnung 2 geregelt waren).

• Verordnung über das Einreise- und Visumverfahren (VEA). Sie ersetzt bezüglich der Regelung der Einreise die bisherige Verordnung über Einreise und Anmeldung von