Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/35: Totalrevision der Handelsregisterverordnung (HRegV) · 17 Seiten
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2. Hauptergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
Die überwiegende Mehrheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Vernehmlassungsverfahren stehen der Totalrevision der Handelsregisterverordnung positiv gegenüber (so explizit AG, AI, AR, BE, BS, FR, GE, GL, GR, JU, NW, SH, SO, SZ, UR, VD, VS, ZG, ZH, CVP, FDP, SP, econcomiesuisse, Arbeitgeberverband, Gewerbeverband, SwissHoldings, SwissBanking, Verband der Kantonalbanken, Treuhänderverband, Notarenverband, Versicherungsverband, SwissFoundations, Konferenz der kantonalen BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden, Fédération des Entreprises Romandes, Notar Nussbaum).
Lediglich vier Eingaben äussern sich negativ zum Entwurf: Die SVP verlangt eine Überarbeitung der Vorlage, so insbesondere unter Berücksichtigung föderalistischer und gewerbefreundlicher Aspekte. Die der Verordnung zu Grunde liegenden gesetzlichen Grundlagen, so insbesondere die Delegationsnorm von Art. 929 OR, werden kritisiert, weil der Bundesrat dadurch zu weite Kompetenzen erhält (TG, Baumeisterverband). Eine Stellungnahme erachtet den Entwurf als ungenügend (NE).
Kritische Bemerkungen zu einzelnen Regelungsvorschlägen betreffen namentlich die Melde- und Mitwirkungspflicht der Behörden, die kostenlose Einsichtnahme in die Handelsregisterdaten, die Neuregelung der Registersperre und der kantonalen Rechtsmittel, die Pflicht zur Angabe der Identifikationsnummer, die Eintragungspflicht von Einzelunternehmen und der Nachweis des Verzichts auf eine Revision. Nur wenige Vorschläge stossen auf eine breite Ablehnung (bspw. Identifikationserfassung, Eintragung eines Verwaltungsdomizils).
SG wünscht, dass die Systematik und Struktur des Entwurfs grundlegend überdacht und entsprechend überarbeitet werden.
Es besteht Einigkeit darüber, dass die totalrevidierte Handelsregisterverordnung eine Verbesserung gegenüber dem bisherigen Recht darstellt und somit den Bedürfnissen der Praxis besser gerecht wird. Mit überwiegender Mehrheit wird insbesondere die benutzergerechte Ausgestaltung der getroffenen Lösungen befürwortet, was zu einer Erleichterung des Verkehrs mit den Handelsregisterbehörden führen dürfte (insb. Auflistung der Belege; Mindestinhalt von Belegen; Inhalt des Handelsregistereintrags). Dies dient nach dem Dafürhalten der meisten Vernehmlassungsteilnehmer nicht zuletzt der Erhöhung der Transparenz und der Rechtssicherheit.
Verschiedene Teilnehmerinnen und Teilnehmer verlangen nebst redaktionellen Anpassungen genereller Art konkrete Ergänzungs- und Präzisierungswünsche bzw. Korrekturen (insb. AG, AI, BE, LU, SG, SZ, ZG, ZH).
In einigen Stellungnahmen werden weitere Anliegen formuliert. Einige Vorschläge sind materiell durchaus begründet (Übergangsregelungen für Unterlagen der besonders befähigten Revisoren und für die Anpassung der kantonalen Rechtswege), andere sind politisch motiviert (BL, Baumeisterverband, SVP) oder werfen grundsätzliche Fragen für zukünftige Entwicklungen im Handelsregisterwesen auf (FDP, economiesuisse, SwissHoldings, Gewerbeverband).