Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/60: NFA - Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen: 2. Entwurf der Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaV) · 28 Seiten

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basiert auf dem Ressourcenpotenzial und den gesamten Steuereinnahmen der Kantone und Gemeinden. Weil das Ressourcenpotenzial zum ersten Mal für das Referenzjahr 2008 berechnet wird, kann deshalb kein standardisierter Steuersatz für das Vorjahr berechnet werden. Aus diesem Grund wird der standardisierte Steuersatz für das Jahr 2007 auf der Basis von plausiblen Schätzungen bei 30 Prozent festgelegt.

Artikel 53

Erste empirisch ermittelte Basisfaktoren Beta können erst nach Ablauf der ersten Vierjahresperiode des Ressourcenausgleichs bestimmt werden. Aus diesem Grund werden für die erste Vierjahresperiode Basisfaktoren gewählt, welche auf einer plausiblen Schätzung der NFA-Projektorganisation und der Schweizerischen Steuerkonferenz beruhen.

Artikel 54

Vgl. die Erläuterungen zu Artikel 23.

Artikel 55 und 56

Die Globalbilanz stellt die finanziellen Auswirkungen der NFA für den Bund und die Kantone beim Übergang vom heutigen System zur neuen Aufgabenteilung und zum neuen Ausgleichssystem dar. Nicht erfasst werden Gewinne bei Effizienz, Effektivität und Anreizstruktur der Aufgabenerfüllung (z.B. durch die Entflechtung und die Einführung von Programmvereinbarungen bei den verbleibenden Verbundaufgaben), insbesondere auch nicht die Einsparungen, welche sich mittel- bis langfristig bei Bund und Kantonen durch den Ersatz von zweckgebundenen, aufgabenbezogenen Beiträgen des Bundes durch zweckfreie Ausgleichszahlungen einstellen. Ebenfalls nicht enthalten sind die zusätzlichen Abgeltungen für Leistungsbezüge, welche sich im Rahmen der verstärkten interkantonalen Zusammenarbeit ergeben. Aufgrund der beabsichtigten Haushaltsneutralität der NFA (befristeter Härteausgleich als Ausnahme) resultiert in der Globalbilanz für den Bund und die Gesamtheit der Kantone ein Saldo von Null. Ressourcenstarke Kantone werden gegenüber heute tendenziell stärker belastet, ressourcenschwache Kantone werden hingegen tendenziell entlastet.

Dennoch gibt es ressourcenschwache Kantone, welche beim Übergang zur NFA aufgrund der Fehlanreize des heutigen Systems (insbesondere aufgrund der zweckgebundenen Ausgleichszahlungen), der Auswirkungen der Aufgabenteilung sowie aufgrund der Berechnungsweise des für den bestehenden Finanzausgleich relevanten Finanzkraftindex netto belastet werden. Für diese Kantone ist ein Härteausgleich vorgesehen, der es ihnen erlaubt, die finanzpolitischen Strukturen den neuen Verhältnissen anzupassen.

Die Globalbilanz ist eine Momentaufnahme des Übergangs zur NFA und beruht auf den Referenzjahren 2004 und 2005. Die Globalbilanz zeigt die Auswirkungen der NFA gegenüber dem geltenden System auf den Bund und die einzelnen Kantone in den Jahren 2004 und 2005. Die in der Globalbilanz berücksichtigten Referenzjahre liegen aus methodischtechnischen Gründen in der Vergangenheit. Dies rührt daher, dass wichtige Elemente des heutigen - wohlgemerkt nicht steuerbaren - Finanzausgleichs, wie z.B. die Höhe der Einnahmen der direkten Bundessteuer, der Verrechnungssteuer, der Nationalbankgewinne oder die Finanzkraftzuschläge in den unzähligen Aufgabengebieten für die Kantone nicht oder nur sehr ungenau prognostiziert werden können. Es ist deshalb nicht opportun, prospektiv auf das vorgesehene Inkrafttreten des neuen Finanzausgleichs im Jahr 2008 die Ausgleichzahlungen der NFA mit denjenigen Beiträgen zu vergleichen, welche die Kantone erhalten würden, wenn das bisherige System immer noch in Kraft wäre. Eine solche Prognose wäre mit sehr grossen Unsicherheiten und Fehlerquellen behaftet. Es wird somit keine Globalbilanz für das Jahr 2008 berechnet werden können. Allerdings sollen die Beträge auf der Basis der letzten Globalbilanz und der Finanzplanung des Bundes so festgelegt werden, dass die Haushaltsneutralität der NFA für den Bund und die Kantone insgesamt im Übergangsjahr 2008 gewährleistet ist.