Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/9: Die Freisetzung umweltgefährdender Organismen wird neu geregelt (Totalrevision der Freisetzungsverordnung) · 38 Seiten

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Anhang 1

Die Definition, was unter gentechnischen Verfahren zu verstehen ist und was nicht, ist gegenüber der FrSV nicht verändert worden. Der Text entspricht inhaltlich der Richtlinie 2001/18/EG (Anhang I A und B).

Anhang 2

Anhang 2.1: Invasive Organismen

Die in diesem Anhang aufgeführten Pflanzen und Tiere gelten als Organismen, welche die biologische Vielfalt erwiesenermassen in erheblichem Ausmass beeinträchtigen und gleichzeitig ein weiteres Schädigungspotenzial aufweisen. Dieses kann gesundheitlicher, ökologischer oder ökonomischer Art sein. Die aufgeführten Tier- und Pflanzenarten dürfen deshalb weder als landwirtschaftliches Produktionsmittel (z.B. Schädlingsbekämpfungsmittel, Futtermittel, Saatgut oder pflanzliches Vermehrungsmaterial) noch zu nicht landwirtschaftlichen Zwecken (z.B. Zierpflanzen, Biozide) in Verkehr gebracht oder sonstwie verwendet werden. Ihr Vorkommen ist nach Artikel 43 des Entwurfs mit Priorität zu bekämpfen.

Ambrosie, Aufrechtes Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia):

Diese Ambrosia-Art ist ein aus Nordamerika eingeschlepptes leicht verwilderndes Kraut, dessen Blütenstaub beim Menschen starke Allergien auslösen kann. Bei weiterer Ausbreitung besteht grosse Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung. Die Pflanze hat sich bereits im Genferseeraum und im Tessin stark ausgebreitet, in der restlichen Schweiz punktuell durch Produkte aus dem Handel (Vogelfutter).

Kaukasischer Riesenbärenklau (Heracleum mantegazzianum):

Der Riesenbärenklau ist eine leicht verwildernde Staude, die als Zierpflanze und Bienenweide aus dem Kaukasus eingeführt wurde. Sie enthält ein Gift, das bei Berührung unter Sonneneinstrahlung zu Blasen und Verbrennung führt. Sie kommt in der ganzen Schweiz zerstreut vor und ist in Ausbreitung begriffen (Europa weit).

Südafrikanisches Greiskraut (Senecio inaequidens):

Diese für das Vieh giftige Art wurde ungewollt mit dem Handel von Schafwolle aus Südafrika eingeschleppt. In unseren Regionen verbreitet sie sich hauptsächlich auf offenen Standorten (Strassen, Wasserläufen, Schuttplätze, Ödland, Weinberge und Trockenwiesen). In Frankreich erobert sie bereits Wiesen und Weiden und wird durch ihre Giftigkeit zu einem Problem für die Viehwirtschaft.

Essigbaum (Rhus typhina):

Der Essigbaum ist als Zierpflanze aus Nordamerika eingeführt und in Siedlungsräume propagiert worden. Er bildet Ausläufer und Dickichte, die sich rasch ausbreiten und andere Arten verdrängen, besonders in der Südschweiz. Alle Pflanzenteile sind giftig. Der Milchsaft führt bei Berührung zu Entzündungen von Haut und Augen.

Japanischer bzw. Sachalin Knöterich (Reynoutria japonica und R. sachalinensis):