Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/9: Die Freisetzung umweltgefährdender Organismen wird neu geregelt (Totalrevision der Freisetzungsverordnung) · 38 Seiten

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Bereits heute regelt die Jagdverordnung das Aussetzen von Tieren, welche nicht zur einheimischen Fauna gehören, oder grosse Schäden verursachen. Die Kantone sind dafür verantwortlich, dass sich die aufgelisteten Tierarten nicht ausbreiten oder vermehren. Die derzeitigen Regelungen werden nur Arten gerecht, die nicht stark invasiv sind und deren Ausbreitungspotential begrenzt ist.

Durch unsachgemässe Haltung sowie veränderte Umweltbedingungen verbreiten und vermehren sich in jüngster Zeit weitere Arten, die eine Gefährdung der Artenvielfalt darstellen. Zudem sind wir gemäss Aktionsplan des Europarates „European Strategy on Invasive Alien Species“ T-PVS (2002) 8 verpflichtet entsprechende Massnahmen gegen solche Arten zu ergreifen. Es ergibt sich deshalb die Notwendigkeit unsere Rechtsgrundlagen entsprechend anzupassen.

Die heute bestehende Liste gemäss Artikel 8 sowie zusätzliche Bestimmungen über die Einfuhr und Haltung dieser Arten sollen deshalb ergänzt und aktualisiert werden.

3.2 Erläuterung der einzelnen Bestimmungen Artikel 8 Aussetzen von Tieren

Artikel 8 Absatz 1 JSV enthält schon heute eine Liste von „Problemarten“, die nicht zur einheimischen Artenvielfalt gehören oder grosse Schäden verursachen. Aus der Liste wurde eine Art gestrichen, sowie sieben Arten und eine Hybridgruppe hinzugefügt.

Wildkaninchen (Oryctolagus cuniculus)

Das Wildkaninchen wurde bereits zu Zeiten der Römer über ganz Europa verbreitet. In der Schweiz haben sich nur einige wenige isolierte Vorkommen etablieren können. Seuchenartig auftretende Krankheiten (Myxomatose, Calici-Virus-Infektionen) haben die Vorkommen in den letzten Jahren überall stark dezimiert, vielerorts sind die Populationen ausgestorben. Durch Wildkaninchen verursachte Schäden gaben in der Schweiz bislang nur an wenigen Orten Anlass zu Diskussionen.

Grauhörnchen (Sciurus carolinensis)

Das Grauhörnchen hat sein natürliches Verbreitungsgebiet in Nordamerika. Um 1870 wurden die ersten Tiere in Parks in Grossbritannien ausgesetzt. Sie vermehrten sich sehr rasch und besiedelten in kürzester Zeit die ganze Insel. Diese Ausbreitung ging auf Kosten des einheimischen Eichhörnchens (Sciurus vulgaris), welches in Grossbritannien bis auf einige wenige Orte durch das konkurrenzstärkere Grauhörnchen verdrängt wurde.

Dies insbesondere, weil das Grauhörnchen einen für das einheimische Eichhörnchen tödlichen Virus trägt. Ausserdem ist das Grauhörnchen grösser und kommt in grösseren Dichten vor. Das Grauhörnchen tritt aber nicht nur mit dem Eichhörnchen in Konkurrenz, sondern beeinträchtigt einerseits durch Prädation auf Eier und Nestlinge und andererseits durch Nahrungskonkurrenz (z.B. Kernbeisser; Coccothraustes coccothraustes) die Avifauna. Im Gegensatz zum einheimischen Eichhörnchen verursachen die Grauhörnchen auch erhebliche wirtschaftliche Schäden an Bäumen, indem sie grossflächig die Rinde fressen, so dass der Baum stark geschwächt ist oder gar abstirbt.

Nach dem zweiten Weltkrieg wurden einige wenige Tiere in Turin (Italien) in einem Park ausgesetzt. Von dort breitet es sich stetig aus und verursacht die gleichen Probleme wie in England. Eine Bekämpfungsaktion scheiterte am massiven Widerstand aus Tierschutz-