Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/104: Revision der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige vom 20. September 2002 (Ausweisverordnung) · 16 Seiten

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kürzere Gültigkeitsdauer ausgestellt werden, sollen sie auch weniger kosten, als die Pässe für erwachsene Personen.

An diesen Grundsätzen der Quersubventionierung soll auch in Zukunft festgehalten werden. Ansonsten müssten nicht nur die Kinderpässe viel teurer werden, sondern auch die Gebühren für die Identitätskarten müssten angehoben werden, damit diese weiterhin kostendeckend wären. Beim Preis für die Identitätskarte von Erwachsenen kann davon ausgegangen werden, dass dieser kostendeckend ist. Deshalb soll und muss der heutige Preis nicht angepasst werden.

Gestützt auf diese Berechnung in Verbindung mit den notwendigen Quersubventionen für Kinderpässe und Identitätskarten betragen die neuen Gebühren für Pässe von Erwachsenen CHF 140.-- und für Pässe von Kindern CHF 60.--.

Das Kombiangebot (Bestellung von Pass und Identitätskarte zusammen zu einem Spezialpreis) wird weiterhin zur Verfügung gestellt. So können Kinder für CHF 68.-- und Erwachsene für CHF 148.-- gleichzeitig einen Pass und eine Identitätskarte bestellen. Mit diesem Kombiangebot einerseits und den quersubventionierten Ausweisen von Jugendlichen und Kindern andererseits wird dem Grundsatz der familienfreundlichen Gebühren auch in Zukunft Rechnung getragen.

5.36. Anhang 3 (zu Art. 53 Abs. 1 VAwG)

Mit der neuen Passgebühr ändern sich auch die Anteile für Bund und Kanton. Die neue Aufteilung der Gebühr ist in Anhang 3 geregelt.