Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/104: Revision der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige vom 20. September 2002 (Ausweisverordnung) · 16 Seiten

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Behörde nicht ausreicht oder für Schweizerinnen und Schweizer, denen im Ausland der Ausweis abhanden kommt und die für die Weiterreise oder Rückreise rasch auf ein Ersatzdokument angewiesen sind). Analog zu Artikel 6 Absatz 4 E VAwG muss auch bei der Ausstellung von provisorischen Pässen Rücksprache mit der zuständigen ausstellenden Behörde genommen werden.

Mit der sinngemässen Anwendung von Artikel 6 Absätze 3 und 4 E VAwG sind auch die Sonderfälle geregelt und Artikel 7 Absatz 2 VAwG kann somit aufgehoben werden.

Artikel 7 Absatz 2 E VAwG ermächtigt die Kantone, auf ihrem Gebiet Stellen einzurichten, die ausschliesslich provisorische Pässe ausstellen können. Zu denken ist insbesondere an die Notpassstellen an den Flughäfen. Diese Aufgabe kann vom Kanton an das Grenzwachtkorps, an die Polizei oder allenfalls an eine andere Behörde delegiert werden. Die Verantwortung und Aufsicht verbleibt aber bei der für das Ausweiswesen verantwortlichen Stelle des Kantons.

5.6. Artikel 8 E VAwG

Wie bis anhin wird auch in Zukunft das Bundesamt für Polizei über Kompetenzkonflikte zwischen den Kantonen entscheiden. Besteht ein Kompetenzkonflikt innerhalb des Kantons,

muss die verantwortliche Stelle im Kanton selbst entscheiden.

Das EDA entscheidet über Kompetenzkonflikte zwischen verschiedenen zuständigen ausstellenden Behörden im Ausland.

5.7. Artikel 9 E VAwG

Neu können die Kantone und das EDA der antragstellenden Person erlauben, ihre Daten per Internet oder per Telefon vor der persönlichen Vorsprache der zuständigen ausstellenden Behörde zu übermitteln. Sie können jedoch auch festlegen, dass die Antragstellung nur im Rahmen der persönlichen Vorsprache gemacht werden kann. Anträge per Internet oder Telefon haben den Vorteil, dass die ausstellenden Behörden die Überprüfung der Personendaten und der Ausweisberechtigung schon vor dem persönlichen Erscheinen der antragstellenden Person erledigen können und ermöglichen somit ein effizientes Verfahren und eine Verkürzung der Zeit, welche die antragstellende Person bei der persönlichen Vorsprache benötigt.

Artikel 9 Absatz 2 E VAwG ermächtigt die Kantone festzulegen, ob die antragstellende Person ein digitales Foto mitbringen kann. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement legt die Anforderungen an die Fotos fest und stützt sich dabei auf die Vorgaben der International Civil Aviation Organisation (ICAO). Erfüllen die mitgebrachten Fotos die Anforderungen nicht, wird durch die ausstellende Behörde vor Ort ein normenkonformes Foto erstellt. Die Gebühr für den Ausweis bleibt die gleiche, unabhängig davon ob die antragstellende Person ein Foto mitbringt oder nicht. Bei mitgebrachten Fotos muss die ausstellende Behörde die Qualität prüfen. Dies dauert mindestens so lange wie die Erstellung eines normenkonformen Fotos mit den Erfassungsgeräten vor Ort.

5.8. Artikel 10 E VAwG

Beim heutigen Ausstellungsverfahren muss die antragstellende Behörde ein Antragsformular ausfüllen und dieses an das Passbüro weiterleiten. Neu übernimmt die zuständige ausstellende Behörde die Daten der antragstellenden Person direkt aus dem elektronischen Personenstandsregister Infostar (vgl. auch oben Ziff. 4.). Falls die Daten noch nicht in Infostar enthalten sind, können sie auch aus dem Einwohnerkontrollregister übernommen werden, wenn dieses gestützt auf Heimatscheine oder das Familienregister geführt wird. Ist auch dies nicht möglich, können die Personendaten aus dem ISA übernommen werden, falls sie vorhanden sind. Diese Daten sind jedoch zwingend mit einer zweiten Datenquelle abzugleichen. Dazu können die zuständigen ausstellenden Behörden von der antragstellenden Person verlangen, ein Dokument (bspw. Niederlassungsausweis) mitzubringen. Wenn ein Kanton Zugriff auf ein Informationssystem hat (bspw. Einwohnerkontrolldatenbank) ist das Mitbringen von zusätzlichen Dokumenten nicht erforderlich. Das Dokument oder der Zugriff auf ein Informa-