Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 17 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: G445-0154

3.2 Spezielle Fragen

Das BAFU hat die Gelegenheit der vorliegenden Teilrevision benutzt, Anlage- und Schwellenwertdefinitionen, von denen bekannt war, dass sie zu Interpretationsschwierigkeiten führen, zu präzisieren.

Im Weitern wurden Anlagen aus der UVP-Pflicht entlassen, die heute mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht mehr gebaut oder betrieben werden.

Zu erwähnen ist, dass bei keinem Anlagetyp die Zuteilung der Verfahrenskompetenzen (Bund oder Kantone) geändert worden ist.

3.3 Die Anlagetypen im Einzelnen

1 Verkehr

11 Strassenverkehr

Die Anlagetypen Nr. 11.1 (Nationalstrassen), Nr. 11.2 (Hauptstrassen, die mit Bundeshilfe ausgebaut werden [Artikel 12 des Treibstoffzollgesetzes vom 22. März 198512]) und Nr. 11.3 (andere Hochleistungs- und Hauptverkehrsstrassen) bleiben unverändert. Alle drei Anlagekategorien führen sowohl in der Bau- als auch in der Betriebsphase in verschiedenen Umweltbereichen zu erheblichen Umweltauswirkungen und benötigen immer standortspezifische Umweltmassnahmen.

1988 hat der Bundesrat die Erheblichkeitsschwelle für Parkhäuser und -plätze (Anlagetyp Nr. 11.4) auf 300 Parkplätze festgelegt.

Gemäss Angaben der UVP-Fachgruppe der Deutschweizer Kantone liegt die Mehrheit der UVPpflichtigen Parkierungsanlagen in städtischen Gebieten inkl. Agglomeration13; dabei handelt es sich zum Teil um Neuanlagen und zum Teil um Erweiterungen von bestehenden Anlagen.

Der Anlagetyp führt zu Lärmbelästigungen und Luftbelastungen und kann auch negative Auswirkungen auf Natur- und Landschaft, Grundwasser und Boden haben. Die Erheblichkeit der Auswirkungen ist aber stark vom Standort und seinen bestehenden Vorbelastungen und von der Nutzungsart der Parkplätze14 abhängig. Ein Einkaufzentrum mit Gütern des täglichen Bedarfs kann mit 300 Parkplätzen ohne Weiteres ebenso viel Verkehr (mehrere Tausend Fahrten pro Tag) auslösen wie ein Fachmarkt mit einer mehrfach grösseren Parkplatzzahl.

In den letzten 15-20 Jahren haben der motorisierte Individualverkehr und die allgemeinen Verkehrsbelastungen in Siedlungsgebieten stark zugenommen. Im gleichen Zeitraum wurden zwar die spezifischen Emissionen der Fahrzeuge beträchtlich gesenkt; diese Entlastung wird aber durch das Verkehrswachstum zum Teil wieder kompensiert. Die Immissionsgrenzwerte für NO2 und für PM10 werden in den Agglomerationen nach wie vor regelmässig überschritten. Deutliche Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte für NO2 und für PM10 werden insbesondere in städtischen Zentren und entlang von Autobahnen gemessen, also genau dort, wo auch Einkaufszentren und die meisten grösseren Parkplatzanlagen existieren oder geplant sind.

Die Lärmauswirkungen der Motorfahrzeuge haben in den letzten Jahren aufgrund der Zusammensetzung des Fahrzeugparks (stärkere Motorisierung, höhere Wagen, breitere Reifen) wieder zugenommen. Zudem werden Parkierungsanlagen heute intensiver und – aufgrund der gelockerten Ladenöffnungszeiten – vor allem auch später in den Abend hinein genutzt als noch vor ein paar Jahren.

12 SR 725.116.2

13 Angaben vom 3. Oktober 2007

14 z. B. Quellparkplätze Wohnen, Zielparkplätze Arbeiten, Zielparkplätze Einkaufen 8/17 012/2006-02932/18/01/467/02/09/G445-0154