Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/49: Parlamentarische Initiative. Verbot von Pitbulls in der Schweiz (Vernehmlassung der Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur WBK) · 25 Seiten

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Parlamentarische Initiative 05.453 Verbot von Pitbulls in der Schweiz

Rechtsbegriffe wie "erhebliche Verletzungen" oder "übermässiges Aggressionsverhalten“ auf dem Verordnungsweg näher zu definieren.

Die tierärztliche Organisationen befürworten - mit Ausnahme von VSKT-OS - Einzelprüfungen und schlagen einen Massnahmenkatalog vor. Die GST möchte zusätzlich die Überprüfung des Hundehalters oder der Hundehalterin integrieren. Für VSKT ist unklar, wie beurteilt werden soll, dass ein Hund nicht unter Kontrolle gehalten wird, weshalb der Artikel gestrichen werden sollte.

5.7 Artikel 21f Wenig gefährliche Hunde

Mit Ausnahme von 2 Kantonen (BE, TG) lehnen alle die Einteilung der Hunde in Gefährlichkeitskategorien ab. Der Artikel, zumindest Absatz 3, sei ersatzlos zu streichen. Die Auflistung der Sterilisation und Kastration als mögliche Massnahmen wird als unverständlich bezeichnet.

SPS und die Städte begrüssen den Vorschlag, FDP und GLP lehnen ihn ab und GLP beantragt den Artikel zu ersetzen, wobei die Überschrift zu „Hunden im Allgemeinen“ zu ändern wäre.

Viele kynologische Organisationen (25) lehnen den Artikel ab. SKV und DBVB sind grundsätzlich einverstanden, schlagen jedoch Korrekturen vor. Insbesondere wird ein zusätzlicher Artikel mit Massnahmen auf Gesetzesstufe gefordert, der in erster Linie tiergerechte Lösungen berücksichtigen soll.

Die Tierschutzorganisationen stimmen dem Artikel mehrheitlich zu und setzen den Akzent auf die Ausbildungspflicht. TIR, 4Pfoten und VETO wollen diese auf Gesetzesstufe regeln. Sie hinterfragen die Kastration und Sterilisation als Massnahme im Zusammenhang mit Aggressivität. Nach DBETsch gehört die Aufzählung einzelner sichernder Massnahmen nicht auf Gesetzesstufe.

Tierärztliche Organisationen (26) lehnen die Einteilung in die drei Kategorien als unsachlich und nicht vollziehbar ab. Insbesondere sei es widersinnig, für individuell als gefährlich beurteilte Hunde Bewilligungen zu erteilen, schreibt STVT. Obwohl verschiedene Organisationen einen Massnahmenkatalog wünschen, finden sie es falsch, einzelne Massnahmen wie die Kastration aufzuzählen.

5.8 Artikel 21g Möglicherweise gefährliche Hunde

Die Mehrzahl der Kantone weist den Artikel zurück. Fünf Kantone (BE, BL,TG,UR, ZH) befürworten jedoch eine Bewilligungspflicht für Hunde, von denen ein erhöhtes Risiko ausgehen könnte und zwei Kantone (NW, OW) beantragen, diese auf Hunde des Typs Pitbull zu beschränken.

FDP und GLP lehnen den Artikel ab. SPS und die CHStadt begrüssen ihn.

Beinahe alle kynologische Organisationen (27) lehnen den Artikel ab. Der Vorschlag erweise sich sowohl in inhaltlicher wie auch in gesetzestechnischer Hinsicht als unzureichend. So werde zwar der Auszug aus dem Zentralstrafregister verlangt, jedoch keine Anforderungen an dessen Inhalt gestellt. SKV ist grundsätzlich einverstanden, fordert aber eine bessere Bezeichnung der Kategorie.

Die Tierschutzorganisationen stimmen mehrheitlich zu und schlagen einen Massnahmenkatalog vor. Sie beantragen die Aufnahme einer finanziellen Regelung für die Leistungsvereinbarung zwischen den zuständigen Behörden und den Tierheimen, die beschlagnahmte Hunde werden aufnehmen müssen. Nach 4Pfoten,TIR und VETO soll der Begriff "möglicherwei-

25 APBTC; CanOW, GWS; GSAM; IGHGH; IGMol; NFH-OC; SKG (mit 139 Rasseclubs und Sektionen); VATH, VFVH 26 GST, GTCD-AGGH, STVT, STVV, VSKT-OS, VSKT, VBT 27 CanOW, DBVB; GWS; GSAM; IGHGH; IGMol; NFH-OC; SKG (mit 139 Rasseclubs und Sektionen); VATH, VFVH