Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/49: Parlamentarische Initiative. Verbot von Pitbulls in der Schweiz (Vernehmlassung der Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur WBK) · 25 Seiten
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Parlamentarische Initiative 05.453 Verbot von Pitbulls in der Schweiz
4 Stellungnahmen zu Artikel 80 Bundesverfassung
Der Vorschlag Artikel 80 der Bundesverfassung zu ergänzen wird von den Kantonen mehrheitlich ohne weitere Anmerkungen akzeptiert. Der Kanton TG beantragt eine Erweiterung des Artikels, um den Schutz von Mensch und Tier vor Tieren zu verankern.
Der Vorschlag wird von der FDP abgelehnt, von SPS und CHStadt begrüsst.
Nur wenige kynologische Organisationen äussern sich zum Verfassungsartikel. CanOW und VATH stimmen zu mit dem Vorbehalt, dass der vorgesehene Absatz 2blssystematisch nicht völlig ins Bild der Bundesverfassung passe. SKG (mit 139 Rasseclubs und Sektionen) weisen den Vorschlag zurück mit der Begründung, dass der Eingriff in die verfassungsmässige Kompetenzaufteilung zwischen Kantonen und Bund betreffend Sicherheit und polizeilicher Gefahrenabwehr einen punktuellen Teil aus der kantonalen Polizeikompetenz herausbreche, nämlich den Schutz des Menschen vor Verletzungen durch Hunde, um ihn auf Bundesebene regeln zu können. Sie bezweifeln, dass die Einordnung der Verfassungsbestimmung bei der Bundeskompetenz richtig ist.
Die Tierschutzorganisationen (11) lehnen den Vorschlag als systematisch falsch und verfassungswidrig ab. Angesichts der unterschiedlichen, geschützten Rechtsgüter und Schutzziele verstosse die Ergänzung von Artikel 80 BV gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der "Einheit der Materie". Die meisten der im Zusammenhang mit gefährlichen Hunden postulierten Massnahmen richteten sich ganz klar gegen das Wohlbefinden der Tiere und zudem greife der Vorschlag in die verfassungsmässige Kompetenzaufteilung zwischen Kantone und Bund betreffend Sicherheit und polizeiliche Gefahrenabwehr ein.
11 4Pfoten, DBETsch, STS, TIR, TSBBS; TSKU, TSVS, TSVSG, VETO