Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/49: Parlamentarische Initiative. Verbot von Pitbulls in der Schweiz (Vernehmlassung der Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur WBK) · 25 Seiten

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Parlamentarische Initiative 05.453 Verbot von Pitbulls in der Schweiz

2 Zusammenfassung der Ergebnisse

Zur Vernehmlassung des Vorschlags der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates wurden 230 Stellungnahmen eingereicht.

Die Mehrheit der Kantone begrüsst die Regelung auf Bundesebene, äussert sich aber allgemein kritisch bis abweisend zum Entwurf zum Tierschutzgesetz. Die Verbote und Bewilligungspflichten werden als dem Sachverhalt und den möglichen Risiken nicht angemessen abgelehnt. Nur 5 Kantone befürworten den Vorschlag zum Tierschutzgesetz ausdrücklich.

Bei Parteien, Amtsstellen und Dachverbänden halten sich zustimmende und ablehnende Stellungnahmen etwa die Waage. EVP, CVP, SPS und die Städte befürworten den Vorschlag zum Tierschutzgesetz ausdrücklich, SVP, FDP, GLP, SVETDA sowie der Gemeindeverband lehnen ihn ab. Ebenfalls ablehnend äussern sich die Dachverbände der Wirtschaft und Landwirtschaft. Stark kritisiert wird, dass die Vorlage in die Kompetenzen der Kantone eingreift und unverhältnismässig sei.

Alle kynologischen Organisationen (1)äussern sich sehr negativ zum Vorschlag. Er wird als verunglückt, unangemessen (viel Aufwand für ein verhältnismässig kleines Problem), ungeeignet zur Verminderung der Vorfälle mit Hunden und daher als inakzeptabel beurteilt. Hingegen sprechen sich viele Stellungnahmen für präventive Massnahmen im Bereich der Aufzucht und Zucht, sowie der Ausbildung von Hund und Halter oder Halterin aus und fordern ein tiergerechtes Hundegesetz ohne Diskriminierung von Rassen oder Grössen- und Gewichtsklassen. Im Gegensatz dazu begrüsst die Redaktion BLICK als Hüterin der am 21.

Dezember 2005 mit 180 000 Unterschriften eingereichten Petition für ein Pitbull-Verbot die Vorlage ausdrücklich. Insbesondere die Einteilung der Hunde in drei Kategorien nach Gefährlichkeit, die Zuchtkontrolle sowie die Einfuhr- und Halteverbote von „gefährlichen“ Hunden werden unterstützt.

Die Tierschutzorganisationen (2) beurteilen den Voschlag der WBK-N als unangemessen, nicht zweckdienlich, wissenschaftlichen Erkenntnissen widersprechend, tierfeindlich und bürokratisch und lehnen ihn übereinstimmend ab.

Die tierärztlichen Organisationen (3) befürworten die Bundeslösung, weisen aber den Entwurf des Tierschutzgesetzes einstimmig zurück. Die vorgeschlagenen Massnahmen seien weder zweckdienlich noch angemessen und missachteten wissenschaftliche Erkenntnisse. Den Vollzugsbehörden werde sehr viel Verantwortung durch Bewilligungen und schwer vollziehbare Verbote übertragen, die nach zusätzlichen Ressourcen verlangten. Sie befürworten Massnahmen im Bereich der Zucht und Sozialisierung von Hunden, lehnen hingegen eine Rasseliste vehement ab.

Die Vorschläge zur Meldepflicht und Einzelprüfung auffälliger Hunde werden positiver beurteilt. Die Zuchtstättenkontrolle wird mehrheitlich abgelehnt, in mehreren Stellungnahmen wird dafür eine verstärkte Importkontrolle gefordert.

1 ARCR, APBTC; CanOW; DBVB; GSAM,GWS; IgFamH, IGHHalt IGHGH; IgMol, IGPH, HOLUS;MCS; NFH-OC; SKG (mit 139 Rasseclubs und Sektionen), SKB-UCS; SKV, VFVH, VATH 2 4Pfoten, DBETsch, STS, TIR, TSBBS; TSKU, TSVS, TSVSG, VETO 3 GST, GTCD-AGGH, STVT, STVV, VSKTOS, VSKT