Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/49: Parlamentarische Initiative. Verbot von Pitbulls in der Schweiz (Vernehmlassung der Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur WBK) · 25 Seiten

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Parlamentarische Initiative 05.453 Verbot von Pitbulls in der Schweiz

6 Zusätzliche Anträge

Mehrere Kantone (AG, AR, GL, SG, ZH) fordern eine Ergänzung von Artikel 24. Die Behörden sollen nicht nur aus Tierschutzgründen einschreiten können, sondern auch, wenn ein Hund ein Sicherheitsrisiko darstellt.

Der Kanton Wagt verlangt ein ausdrückliches Verbot, bei der Aufzucht eines Hundes die Aggression zu stimulieren.

Die Kantone St. Gallen und Solothurn fordern die generelle Bewilligungspflicht für den Import von Hunden.

GLP empfiehlt, den gegenwärtig gleichfalls in der Vernehmlassung befindlichen Vorschlag des Bundesrats betreffend Haftpflichtversicherung in das eidgenössische Hundegesetz aufzunehmen und von einer Änderung des Obligationenrechts abzusehen.

Die kynologischen Organisationen und einige Tierschutzorganisationen (TIR, 4Pfoten, VETO) fordern, das Dossier sei der Rechtskommission der eidgenössischen Räte zur Überarbeitung zu übertragen.

CanOW und VATH schlagen als Ersatz für 21f-h einen neuen Artikel vor, der die Massnahmen regelt.

DBEtsch beantragt ein umfassendes Hundegesetz, welches die bereits bestehenden und neuen Vorschriften vereinigt und nebst Vorschriften zum Schutz des Menschen vor Hunden auch solche zum Schutz des Hundes bei Haltung, Umgang und Zucht, sowie weitere Bereiche wie die Ausbildung und Halterhaftpflicht umfasst.

DBETsch beantragt, den Handel (Kauf und Weiterverkauf) mit Hunden zu verbieten.

TIR, 4Pfoten und VETO schlagen die Schaffung eines "Fonds zur Verhütung von durch Hunden? verursachten Unfällen (FVHU)" vor.

TIR, 4Pfoten und VETO legen den Entwurf für ein Hundegesetz vor.