Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/49: Parlamentarische Initiative. Verbot von Pitbulls in der Schweiz (Vernehmlassung der Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur WBK) · 25 Seiten
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Parlamentarische Initiative 05.453 Verbot von Pitbulls in der Schweiz
1 Ausgangslage
Am 7. Dezember 2005 hat Pierre Kohler die Parlamentarische Initiative 05.453 Verbot von Pitbulls in der Schweiz im Nationalrat eingereicht. Die Parlamentarische Initiative verlangt, gestützt auch Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes, dass durch eine Änderung der Bundesgesetzgebung die Haltung von Pitbulls und anderen Kampfhunden in der Schweiz verboten werden soll. Der Bundesrat soll mit dieser Initiative ermächtigt werden ein Verzeichnis der in der Schweiz verbotenen Hunderassen zu erstellen.
In der Begründung wurde angeführt, dass der tragische Tod eines Kindes, das von drei Hunden der Pitbull-Rasse angefallen worden war, die Schweiz erschüttert hätte. Es sei an der Zeit, dass die Schweiz eine gesetzliche Grundlage für das Verbot dieser Hunderasse schaffe, ebenso wie dies andere Länder bereits getan hätten. Kampfhunderassen, die sich eher für den Kampf als das Zusammenleben mit Menschen eignen, seien auf Schweizer Boden zu verbieten. Das Verbot können mit weiteren Massnahmen verbunden werden.
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates unter dem Vorsitz von Nationalrätin Kathy Riklin hatte am 28. April 2006 der Parlamentarischen Initiative Folge gegeben. Aus ihrer Sicht besteht in der Thematik der gefährlichen Hunde Handlungsbedarf. Nachdem die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des anderen Rates diesem Beschluss am 28. August 2006 zustimmte nahm die Kommission die Ausarbeitung eines entsprechenden Erlassentwurfes an die Hand. Unter dem Vorsitz von Nationalrat Heiner Studer erarbeitete die von der WBK eingesetzte Subkommission die entsprechende Vorlage.
Im April 2007 verabschiedete die Kommission eine Vorlage zu einem besseren Schutz vor gefährlichen Hunden und beauftragte das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) eine Vernehmlassung durchzuführen. In der Vorlage schlägt die Kommission eine Ergänzung des Artikels 80 der Bundesverfassung vor, welche es dem Bund erst ermöglicht, Massnahmen zum Schutze des Menschen vor Tieren zu treffen. Auf gesetzlicher Ebene werden konkrete Massnahmen zur Prävention im Tierschutzgesetz vorgeschlagen. Neu sieht die Vorlage vor, Hunde in drei Kategorien einzuteilen, in wenig gefährliche Hunde, in möglicherweise gefährliche Hunde, deren Haltung bewilligungspflichtig ist, und in gefährliche Hunde, die in der Schweiz verboten werden sollen. Weitere Massnahmen sollen die Hundehalterinnen und Hundehalter vermehrt in die Verantwortung einbinden.
Das BVET hat die Vernehmlassung im Auftrag der Kommission am 15. Juni 2007 eröffnet. Die Frist zur Einreichung der Stellungnahmen ist am 15. September 2007 abgelaufen.