Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/49: Parlamentarische Initiative. Verbot von Pitbulls in der Schweiz (Vernehmlassung der Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur WBK) · 25 Seiten

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Parlamentarische Initiative 05.453 Verbot von Pitbulls in der Schweiz

Die meisten kynologischen Organisationen kommentieren Artikel 28 nicht. DBVB und SKV äussern sich zustimmend, IGHGH und VFVH eher ablehnend.

Die Mehrzahl der Tierschutzorganisationen äussern sich nicht zu Artikel 28. TIR, 4Pfoten und VETO stimmen zu.

VSKT-OS und VSKT machen ergänzende Vorschläge. Sie erachten das Herausheben der Leinenpflicht und der Meldepflicht als sachlich nicht korrekt und deshalb als nicht angemessen.

5.16 Artikel 45b Übergangsbestimmung

Die Übergangsbestimmungen werden mehrheitlich zur Überarbeitung zurückgewiesen. Die Umsetzung der neuen Bestimmungen erfordere viel Zeit. ZH fordert eine gestaffelte Inkraftsetzung der neuen Artikel.

Von den Parteien und Amtsstellen stimmen CHStadt, GLP und Lsnne dem Artikel zu.

Für SKV werden aufgrund der Streichung von Artikel 21a Buchstabe c die sich hierauf beziehenden Passagen in Artikel 45b obsolet. SKG (mit 139 Rasseclubs und Sektionen), CanOW, GSAM und GWS beurteilen die Übergangsbestimmung im Hinblick auf die Kategorisierung der Hunde, als völlig unausgereift. Dies würde zwangsläufig zu einem Zusammenbruch in der Administration der kantonalen Behörden führen.

Da die meisten Tierschutzorganisationen (43) eine Kategorisierung der Hunde nach Gefährlichkeit ablehnen, erübrigt sich für sie die Bestimmung. TSBBS beurteilt den Vorschlag als unausgereift und prophezeit einen Zusammenbruch der kantonalen Administration.

Die tierärztlichen Organisationen weisen den Artikel weitgehend zurück. VSKT-OS und VSKT fordern eine umfassend Überarbeitung. Die Umsetzung benötige Zeit, nicht nur bei den Behörden, sondern auch im Bereich Kurse. Die Ausbildungsnormen sollen zudem nur für die Hunde gelten, die nach dem Inkrafttreten geboren wurden. Nach GST, STVT und VBT müssten wohl innerhalb von 3 Monaten mehrere hunderttausend Gesuche bearbeitet werden; dies wäre logischerweise nicht vollziehbar und scheint wenig durchdacht.

43 DBETsch, STS, TSBBS, TSKU, TSVS, TSVSG