Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/49: Parlamentarische Initiative. Verbot von Pitbulls in der Schweiz (Vernehmlassung der Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur WBK) · 25 Seiten
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Parlamentarische Initiative 05.453 Verbot von Pitbulls in der Schweiz
3 Grundsätzliche Fragen
Dem Gesetzesvorschlag wurden vier Fragen grundsätzlicher Art voran gestellt. In den meisten Stellungnahmen wurden diese generell beantwortet und kommentiert.
3.1 Frage 1 – Lösung auf Bundesebene
Teilen Sie die Auffassung, dass die Problematik gefährlicher Hunde auf Bundesebene gelöst
werden sollte?
Die Frage wird mit einer Ausnahme von allen Kantonen bejaht. Einzig der Kanton Schwyz lehnt die Bundeslösung ab. Der Kanton Graubünden befürchtet, dass diese den unterschiedlichen Situationen und Bedürfnisse von urbanen und ländlichen Regionen nicht gerecht werden könnte.
Die Lösung auf Bundesebene wird von den Parteien und Amtsstellen (4) mehrheitlich befürwortet und ausdrücklich begrüsst, ebenso von KSchCH. GLP unterstützt die Bundeslösung nur, wenn damit alle kantonalen Gesetze aufgehoben werden. SBV und SVETDA hingegen lehnen den Vorschlag ab, weil die Verschärfung der Haftpflicht der wesentliche sinnvollere Weg darstelle und für die Lösung des Problems ausreiche.
Eine Bundeslösung wird auch von den kynologischen Organisationen mehrheitlich (5) begrüsst, während drei Organisationen (IGPH, IGHGH; ARCR) auf die kantonale Zuständigkeit für die öffentliche Sicherheit verweisen.
Bei den Tierschutzorganisationen halten sich Befürwortung und Ablehnung die Waage. Während STS, TSKU, TSVS und TSVSG auf bereits vorhandene, griffige kantonale Hundegesetze und eine Konkordatslösung verweisen, wollen andere (6) dem Bund die alleinige Kompetenz übertragen und kantonale Gesetze untersagen.
Die tierärztliche Organisationen (7) befürworten einstimmig die Bundeslösung, insbesondere auch, um das Ausweichen vor unliebsamen Bestimmungen in einen anderen Kanton zu verhindern.
3.2 Frage 2 – Zustimmung zum Verfassungsartikel
Stimmen Sie dem vorgeschlagenen neuen Verfassungsartikel zu?
Die Kantone stimmen mit Ausnahme von Fribourg und Schwyz dem Vorschlag zu. Der Kanton Zürich würde jedoch eine Lösung bevorzugen, die ohne Verfassungsrevision im Rahmen der kantonalen Kompetenzen umgesetzt würde.
Der Kanton Freiburg beantragt, einen neuen Artikel 118a („Protection de l'être humain contre les animaux ») einzuführen.
Mit Ausnahme von Centpat, SBV, FDP und GLP stimmen die Parteien und Dachverbände dem Vorschlag zu. FDP lehnt eine Änderung der Bundesverfassung ab. Für GLP darf die Ergänzung nicht in Artikel 80 BV unter dem Titel „Tierschutz“ eingefügt werden.
Die Eingliederung des Verfassungsartikels unter dem Tierschutz lehnen fünf kynologische Organisationen (ARCR, GWS, IGHGH, SKV, VFVH) als verfehlt ab, zwei Organisationen (DBVB,
SKV) stimmen zu. 4 BFC,CHStadt, CVP, EZV, EVP, FDP, GdeVerb, Lsnne, SP, SVR 5 CanOW ; DBVB; GWS; HOLUS, IGFamH, IGPH, TMCS, SKV, VATH, VFVH 6 4Pfoten, DBETsch, TIR; TSBBS, VETO 7 GST, GTCD-AGGH, STVT, STVV, VSKTOS, VSKT