Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/19: Änderung des Energiegesetzes, der Energieverordnung und der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen · 13 Seiten

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2. Revision des Energiegesetzes EnG

Mehrheitlich stossen die geplanten Änderungen im EnG auf grundsätzliche Zustimmung. Zahlreich sind die Rückmeldungen zum Gebäude-Energieausweis, v.a. seitens der Kantone. Viele Bemerkungen gibt es auch zu den anrechenbaren Kosten für Beiträge an Gebäudesanierungen; einerseits wird bemängelt, es gebe zu wenig Anreize, andererseits werden Mitnahmeeffekte befürchtet. Als Ganzes abgelehnt werden die Vorschläge einzig von der SVP; sie weist die Vorlage zurück.

2.1 Gebäude-Energieausweis (Art. 9 Abs. 4 EnG)

2.1.1 Kantone (inkl. EnDK, Gemeinden und deren Verbände)

Der Gebäude-Energieausweis an sich ist bei den Kantonen unbestritten. Nur eine Minderheit unterstützt jedoch die vorgeschlagene Lösung im EnG (BE, BL, GE, NE). Eine Mehrheit weist dagegen auf die Mustervorschriften der EnDK hin. Darin ist u.a. ein Gebäudeausweis (GEAK) vorgesehen, den die Kantone zwingend einführen müssen (für die Hauseigentümer ist er grundsätzlich freiwillig, die Kantone können ihn aber obligatorisch erklären). Da somit bald, d.h. ab Mitte 2009, ein schweizweit einheitlicher Gebäudeausweis zur Anwendung gelange, sei die Regelung im EnG unnötig (ZH, BS, AG, SO, SH, GL, SZ, VS, JU, AI, AR, NW, EnDK und mit ihr UR, OW, GR, TG, SG; relativierend: VD). SZ rügt einen Eingriff in eine kantonale Kompetenz und ZG wünscht, dass der Zuständigkeitsordnung Bund/Kantone besser Rechnung getragen wird. Zur Frage des Obligatoriums des Ausweises äussern sich nicht alle Kantone. Vorbehaltlos für ein solches sind nur BE und GE, mittelfristig auch FR und – sofern die finanziellen Mittel bereitstehen – TI. SZ und AR wollen einen bloss freiwilligen Ausweis, ebenso BS; in BS selber soll er allerdings obligatorisch sein. Eine Mehrheit meint, ob es ein Obligatorium brauche, könne erst entschieden werden, wenn man mit dem freiwilligen Ausweis Erfahrungen gesammelt habe (ZH, AG, VS, SO, GL, AI, JU sowie EnDK und mit ihr GR, UR, OW, SH, TG und SG). Die Stadt Zürich verlangt vom Bund zeitliche Vorgaben an die Kantone (ebenso der Schweizerische Städteverband), und subsidiäre Vorschriften, falls die Kantone nicht rechtzeitig legiferieren.

2.1.2 Politische Parteien

Die SP und die Grünen unterstützen einen Gebäude-Energieausweis und fordern mit Nachdruck ein Obligatorium. Gleicher Meinung sind CVP, CSP und EVP. Letztere geht noch weiter und möchte materielle Mindestvorschriften. Für die FDP/LPS muss der Ausweis freiwillig sein, über den Erfolg werde der Markt entscheiden. Gegen einen gesamtschweizerischen Ausweis ist die SVP, v.a. weil so kantonale Kompetenzen ausgehöhlt würden und finanzieller und administrativer Mehraufwand entstünde.

2.1.3 Wirtschafts-, Arbeitgeber- und weitere Verbände

Eine Mehrheit der Wirtschafts-, Arbeitgeber- und weiterer Verbände steht dem Vorschlag positiv gegenüber (Fédération des Entreprises Romandes, Swissmem, STV, SMU, SBV, bauen.schweiz, union suisse des professionels de l’immobilier, HEV, Fédération Romande immobilière etc.). Ein Teil beurteilt den Gebäude-Energieausweis dagegen eher skeptisch (Economiesuisse, sgv, centre patronal etc.), weil die Wirkung ungewiss sei, hohe Kosten entstünden und in kantonale Kompetenzen eingegriffen werde. Nahezu einhellig wird jedoch gefordert, der Ausweis müsse freiwillig sein.

2.1.4 Fachstellen und Branchenorganisationen

EKL und STAV sind für ein Obligatorium. ESTI und Electrosuisse meinen, zuerst müsse geprüft werden, ob ein freiwilliger Ausweis eine Wirkung erziele. Für ein Obligatorium sind ferner die AEE und grundsätzlich, d.h. nach Erprobung des kantonalen Ausweises, auch der SIA sowie SwissEngineering. Swissolar möchte ein Obligatorium, ist aber dennoch für Freiwilligkeit. Gegen ein Obligatorium sprechen sich der FEA, der SGV, Suissetec und Isolsuisse aus. VSE und VSEI meinen, sinnvoller als ein genereller freiwilliger Ausweis sei allenfalls ein Obligatorium für konkrete Fälle.