Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/19: Änderung des Energiegesetzes, der Energieverordnung und der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen · 13 Seiten

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2.1.5 Verbände des Umwelt-, Konsumenten- und Mieterschutzes und der Energiepolitik etc.

Zahlreiche Verbände aus den Bereichen Umweltschutz (WWF, Greenpeace, Pro Natura), Energiepolitik (SES, SAFE, SSES, Hausverein Schweiz), Gesundheit (AEFU), die Stiftung für Konsumentenschutz und der SKF fordern in gleichlautenden Eingaben einen einheitlichen und obligatorischen Gebäude-Energieausweis. Gleiches wollen der SGB, Travail.Suisse und der MV, der ferner die Regelung mietrechtlicher Aspekte verlangt. Energiestadt will, dass der Bund den Kantonen zeitliche Vorgaben macht und subsidiäre Vorschriften sowie solche für bestimme Gebäudekategorien erlässt.

2.1.6 Einzelne Unternehmen

Verschiedene Unternehmen begrüssen einen landesweit einheitlichen Ausweis, so Migros (obligatorisch), Coop (freiwillig, jedenfalls vorerst), BKW (gestaffeltes Obligatorium), BLS (mittel-, langfristig obligatorisch), SBB (freiwillig und zudem beschränkt auf Wohngebäude).

2.2 Gebäudesanierungen, anrechenbare Kosten für Finanzhilfen (Art. 14 Abs. 3 EnG)

2.2.1 Kantone

Die Kantone äussern sich zur vorgeschlagenen Ergänzung (…für energetische Gebäudesanierungen die Mehrinvestitionen…) nicht oder aber positiv. NE und VS sind der Ansicht, die Formulierung sei nicht ganz klar bzw. unpräzis und müsse daher angepasst werden.

2.2.2 Politische Parteien

Es nehmen nicht alle Parteien Stellung. Nach Meinung der SP und der Grünen schafft die Neuerung zu wenig Anreize; sie verlangen deshalb eine Umformulierung („…sind die anrechenbaren Kosten so zu gestalten, dass genügend Anreize zu Investitionen in energetische Gebäudesanierungen ausgelöst werden, wobei die Vermeidungskosten unter Fr. 200.- pro Tonne CO2 liegen müssen“). Die Vermeidungskosten möchte auch die CSP berücksichtigt sehen. Die FDP/LPS befürchtet Mitnahmeeffekte und bittet das BFE aufzuzeigen, wie stark die Änderung zur Erhöhung der Sanierungsrate beiträgt.

2.2.3 Wirtschafts-, Arbeitgeber- und weitere Verbände sowie einzelne Unternehmen

Mehrheitlich skeptisch sind die Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände. Sie befürchten Mitnahmeeffekte; sowieso rentable Investitionen müssten nicht subventioniert werden. Einige stimmen der Änderung trotzdem zu. Andere machen Vorschläge: periodische Überprüfung (smu, bauen.schweiz), zeitliche Befristung (STV), eine effiziente Umsetzung möglichst ohne Mitnahmeeffekte (Economiesuisse) etc. Swissmem würde zinslose oder niedrigzinsige Darlehen bevorzugen. Der HEV hält den Begriff „konventionelle Technik“ für zu wenig präzis und schlägt stattdessen „reine Werthaltung“ vor. Einzelne Unternehmen, die sich zur Neuerung äussern, finden diese gut.

2.2.4 Fachstellen und Branchenorganisationen

ESTI, Electrosuisse, VSE und VSEI finden die Erweiterung zweckmässig; der SIA, Isolsuisse, Swissolar, Suissetec, die AEE, die EKL etc. stimmen ebenfalls zu. Für Swiss Engineering ist unklar, was konventionelle Techniken sind. Die STAV ortet eine Abkehr von den üblichen Subventionskriterien und hält dies für nicht unproblematisch. Fraglich sei ferner, ob es richtig sei, auch Art. 12 Abs. 2 Bst. b EnG der erweiterten Beitragsregelung zu unterstellen.

2.2.5 Verbände des Umwelt-, Konsumenten- und Mieterschutzes und der Energiepolitik etc.

Die Umwelt- und anderen Verbände erachten die Anreize als zu niedrig und wollen eine flexiblere Formulierung (vgl. oben SP). Travail.Suisse und SGB sind mit dem BFE-Vorschlag einverstanden,

energiestadt verlangt weitergehendere Impulse. Mehr möchte auch der MV; „konventionelle Techniken“ sei zu unklar und durch „Unterhalt“ zu ersetzen, allenfalls müssten die Mittel gekürzt werden.