Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/19: Änderung des Energiegesetzes, der Energieverordnung und der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen · 13 Seiten
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2.3 Globalbeiträge für Information/Beratung und Aus-/Weiterbildung (Art. 14a EnG)
2.3.1 Kantone
Die Kantone befürworten die Änderung, einige vorbehaltlos (BS, BL, BE, TI, GE, NE, LU, NW), andere betonen, der Bund dürfe damit kein Steuerungsinstrument erhalten (AG, VS, GL, FR, AI, JU, EnDK, mit ihr GR, UR, OW, SH, TG, SG) bzw. die kantonalen Kompetenzen dürften nicht beschnitten werden (VD). Sie fordern deshalb die Streichung des Einschubs „insbesondere für Programme im ….“. Für eine Streichung ist auch ZH (Einschränkung ist weder nötig noch sinnvoll). Mehrere Kantone wollen miteinbezogen werden (AG, SO, FR, AI). Sodann sollen auch Städte und Gemeinden profitieren können (so der Schweizerische Gemeinde- und der Schweizerische Städteverband).
2.3.2 Politische Parteien
FDP/LPS und EVP äussern sich positiv. Die SVP spricht von staatlicher Indoktrination und lehnt den Vorschlag ab.
2.3.3 Wirtschafts-, Arbeitgeber- und weitere Verbände
Einverstanden mit Art. 14a EnG sind die Verbände von Wirtschafts- und Arbeitgeberseite etc., namentlich auch kv schweiz. Einige wenige verlangen einen effizienten Mitteleinsatz.
2.3.4 Fachstellen und Branchenorganisationen
Viele Fach- und Brachenstellen begrüssen den Vorschlag ausdrücklich. Vereinzelt wird gefordert, die Mittel müssten effizient eingesetzt werden (AEE, Swissolar), es sei auf bewährte Strukturen aufzubauen (u.a. Isolsuisse), und es sei das Gewicht auf Qualität zu legen (Electrosuisse).
2.3.5 Verbände des Umwelt-, Konsumenten- und Mieterschutzes und der Energiepolitik etc.
TravailSuisse fordert eine Erhöhung der Globalbeiträge auf Fr. 20 Mio. Energiestadt will, dass auch Städte und Gemeinden Beiträge erhalten.
2.4 Streichung Jahreszusicherungskredite (Art. 14 Abs. 5 EnG)
Die wenigen Vernehmlassungsteilnehmer, die sich überhaupt zur geplanten Streichung äussern, sind damit einverstanden.
3. Revision der Energieverordnung EnV / Anhänge
3.1 Allgemeine Bemerkungen zu den geplanten Änderungen
3.1.1 Kantone (inkl. Gemeinden und deren Verbände)
Mehrere Kantone sagen nichts zu den schärferen Vorschriften bei elektrischen Geräten, die meisten unterstützen die Revision aber vorbehaltlos. ZH und ZG betonen, wichtig sei EG-Kompatibilität; SH meint, die Schweiz könne in Einzelfällen auch weiter gehen. LU will eine laufende Überprüfung und Anpassung an den technischen Fortschritt. Punktuell werden sodann strengere Normen bzw. solche in weiteren Bereichen gefordert: Lampen (NE), sofortiges Verbot von Glühbirnen (NE, GE), Mindestanforderungen und Energieetikette für Klimaanlagen und Verbot von Öfen im Freien (GE). Für die Stadt Zürich orientiert sich der BFE-Entwurf zu stark an dem, was es auf dem Markt schon gibt. Er setze kaum Anreize; z.B. brauche es strengere Stand-by-Vorschriften und ein Erfassen von Geschirrspülern. Zusätzliche und weitergehendere Normen will auch der Städteverband.