Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/19: Änderung des Energiegesetzes, der Energieverordnung und der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen · 13 Seiten
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C. Revision der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen(VPeA)
1. Gegenstand und Vernehmlassungsteilnehmer (Übersicht)
Mit der Revision dieser Verordnung soll eine Beschleunigung und eine Vereinfachung der Verfahren für die Plangenehmigung von elektrischen Anlagen erreicht werden. Diese Änderung umfasst daher nicht nur die Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren von elektrischen Anlagen, sondern auch die Raumplanungsverordnung, die Verordnung über elektrische Leitungen und die Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für Eisenbahnanlagen.
Änderung der VPeA Eingeladen Eingegangen
Kantone 2624
Für Raumplanung zuständige kant. Direktionen (inkl. CO- RAT und BPUK 281
Konferenzen und Kommissionen 51
Politische Parteien 164
Elektrizitätswirtschaft 52
Wirtschaftsverbände 21
Energiepolitische und -technische Organisationen 51
Konsumentenorganisationen 10
Weitere Vernehmlasser 83
Nicht eingeladene Vernehmlasser --20
Total 9657
Zahlreiche Stellungnahmen beziehen sich nur auf die Änderung des Energiegesetzes und der Energieverordnung. Dementsprechend finden sich entweder keine Äusserungen zur Änderung der VPeA oder den Verweis, es sei dazu nichts zu bemerken. Diejenigen, die sich zu beiden Vorlagen geäussert haben, erscheinen auch in der Tabelle unter Kapitel B. Vergleicht man die beiden Tabellen, so wird offensichtlich, dass die Änderung der VPeA politisch weniger von Interesse ist.
2. Allgememeine Bemerkungen der Vernehmlassungsteilnehmer
Die Kantone sind mit den Änderungen grösstenteils einverstanden. Explizit geäussert haben sich neben den Kantonen zwei Parteien (Grüne und SP), vier Umweltverbände (WWF, Pro Natura, Greenpeace, SLP), der FSU und die VLP-ASPAN. Aus der Elektrizitätswirtschaft liessen sich namentlich die BKW, Swisselectric, Electrosuisse, der DSV und der VSE verlauten. Weiter wurden zwölf gleichlautende Stellungnahmen eingereicht, namentlich betreffend Artikel 1a der VPeA. Diese stammen von Interessengruppen, die sich für die Verkabelung von Hochspannungsleitungen einsetzen (SP, Grüne, AEFU, HSUB, SES, SSES, SKF, Hausverein Schweiz, WWF, Greenpeace, Pro Natura, SLP).
3. Wesentliche Bemerkungen zu den einzelnen Revisionspunkten
3.1. Art. 1a VPeA
Die Mehrheit der Kantone ist mit der Einführung von verbindlichen Kriterien für die Ausnahme von der Sachplanpflicht für Hochspannungsleitungen einverstanden. Mit zwölf gleichlautenden Eingaben wird angeregt, dass für Verkabelungsprojekte kein Sachplanverfahren durchgeführt werden soll. Das soll sowohl für neue Leitungen als auch für den Ersatz, die Änderung oder den Ausbau von bestehenden Leitungen gelten.