Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/19: Änderung des Energiegesetzes, der Energieverordnung und der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen · 13 Seiten
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Weitergehen als das BFE wollen die Umweltverbände bei den Monitoren (weitere Anforderungen).
3.2.3 Set-Top-Boxen (Anhang 2.9)
Zu den Set-Top-Boxen äussern sich ganz viele Vernehmlassungsteilnehmer, namentlich Unternehmen, die über solche Boxen Fernsehen anbieten. NW, die Stadt Zürich und – mit Verweis auf Australien und Kalifornien – energiestadt wollen strengere Regeln. Für höhere Mindestanforderungen sind auch die Umweltverbände. Für eae und Swico darf der Code of Conduct, Version 0.4, nur für Geräte und Technologien Anwendung finden, die bei der Inkraftsetzung bekannt waren und durch diese Version abgedeckt sind. Swisscable hält die vorgeschlagenen Grenzwerte für realistisch, will aber zahlreiche Ausnahmen. Ferner solle nicht vom Markt genommen werden müssen, was bereits bei den Kunden im Einsatz sei (gleich asut). Diese Forderung erheben auch Teleclub, Cablecom, Swisscom und Microsoft. Die Anbieter kritisieren weiter, es sei nicht bei allen Geräten klar, ob die Normen überhaupt anwendbar seien („serienmässig hergestellt“, Zusatzfunktionen) und der Vorschlag des BFE berücksichtige die regulatorische Entwicklung in der EG nicht; Version 0.8 des Code of Coduct stelle nicht auf Grenzwerte ab, Ansatz sei vielmehr die Reduktion des gesamten jährlichen Energieverbrauchs. Auf die Entwicklung in der EG verweist auch asut.
3.2.4 Bürogeräte wie Kopierer, Drucker, Fax, Scanner (Anhang 2.13)
Die Umweltverbände wollen, dass bei den Bürogeräten die aktuelle Version von „energy star“ massgeblich ist, und zwar integral. Weiter brauche es eine Verbrauchsdeklarationspflicht und ab 2011 die Energieetikette. Eae und swico meinen, wahrscheinlich seien „Stand-By-Mode“ und „Sleep-Mode“ verwechselt worden. Für Bürogeräte mit Printfunktion sollten die gesamten Spezifikationen V 1.0, Tier 1 zur Anwendung kommen. Dafür müsse aber die Übergangsfrist länger sein (bis Mitte 2010). EICTA macht darauf aufmerksam, dass Anhang 2.13 einige mehrdeutige Verweise auf energy star enthalte. Brother verlangt für standalone-Faxgeräte eine Übergangszeit bis Ende 2010.
3.2.5 Elektrische Normmotoren (Anhang 2.14)
Die CVP will bei den elektrischen Normmotoren ab 2012 nur noch Klasse IE 2. Für die Stadt Zürich und energiestadt sind die international strengsten Vorschriften bzw. jene der USA zu übernehmen und Vorgaben für die Bewirtschaftung solcher Motoren zu erlassen. Gemäss den Umweltverbänden sollen die Motoren die Effizienzklasse IE3 entsprechend der Norm IEC 60034-30 erfüllen; Klasse IE 1 soll Ende 2009 und IE 2 Ende 2011 vom Markt. Gleiches verlangen die Privaten. Wenn es nach Swissmem und swissT.net geht, muss die Messung nach der Norm IEC 60034-2 erfolgen. Swissmem möchte mehr Motorentypen erfasst haben und zudem eine Übergangsfrist bis Ende Juni 2010. Eine längere Übergangsfrist bzw. den Gleichschritt mit der EG verlangt auch swissT.net.
3.2.6 Externe Stromversorgungsgeräte (Anhang 2.15)
Bei den externen Stromversorgungsgeräten wollen die Umweltverbände Vorschriften analog zur EG. Swico und novitronic regen eine Unterscheidung zwischen Netz- und Ladegeräten und eine genaue Trennung von „laden“ und „stromversorgen“ an. Sie möchten die EPA-Messmethode (EPA: environmental protection agency, USA) und dass noch verkauft werden darf, was bereits in Verkehr gebracht ist. Electrosuisse sieht Probleme, wenn Batterieladegeräte, anders als in der EG, nicht ausgenommen werden. Auch Bosch weist auf zwei wesentliche Differenzen zur EG hin – in der EG seien reine Ladegeräte ausgeschlossen und nur Haushalt- und Bürogeräte erfasst – und verlangt eine Anpassung.