Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/23: Teilnahme am Aussengrenzenfonds · 20 Seiten

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rechtlichen Voraussetzungen in Bezug auf die Übernahme der ersten drei Entscheidungen erfüllt sind.

Die Übernahmefrist für die ersten beiden genannten Entscheidungen dauert theoretisch bis spätestens 1. März 2010. Diese Frist kann nicht eingehalten werden, weil die für die Schweiz entscheidenden Modalitäten der Beteiligung am Aussengrenzenfonds in der Zusatzvereinbarung geregelt sind. Daher konnte das Übernahmeverfahren der Weiterentwicklungen erst nach der Paraphierung der Zusatzvereinbarung am 30. Juni 2009 gestartet werden. Der entscheidende Zeitpunkt ist somit derjenige der Genehmigung bzw. der vorläufigen Anwendung der Zusatzvereinbarung. Wenn die Schweiz, wie in der Zusatzvereinbarung vorgesehen, ab 2009 am Aussengrenzenfonds teilnehmen soll, muss diese Zusatzvereinbarung (inkl. alle Weiterentwicklungen betreffend den Aussengrenzenfonds) spätestens im Frühjahr 2010 unterzeichnet und vorläufig angewendet werden. Das Bundesamt für Justiz ist mit diesem Zeitplan einverstanden.

Im Falle der Nichtübernahme des Aussengrenzenfonds und der strategischen Leitlinien durch die Schweiz könnte das im SAA vorgesehene Spezialverfahren angewandt werden, das im äussersten Fall die Suspendierung oder sogar die Beendigung der Schengener Zusammenarbeit vorsieht.

2.6 Abschluss einer Zusatzvereinbarung

2.6.1 Verhandlungsmandat

Der Bundesrat hat am 20. Februar 2008 beschlossen, mit der EG Verhandlungen über eine Zusatzvereinbarung zum Aussengrenzenfonds aufzunehmen. Der Abschluss einer solchen Zusatzvereinbarung, die die für eine Beteiligung erforderlichen zusätzlichen Regeln enthält, ist in Artikel 11 des Aussengrenzenfonds vorgesehen. Die Aussenpolitischen Kommissionen des National- und Ständerates wurden gemäss Artikel 152 Abs. 3 des Parlamentsgesetzes8 konsultiert und hat ihre Zustimmung dazu gegeben.

2.6.2 Ablauf der Verhandlungen

Zwischen Januar 2008 und Juni 2009 fanden in Brüssel insgesamt fünf Verhandlungsrunden statt. Die Schweizer Delegation stand unter der Leitung des Bundesamts für Migration (BFM) und setzte sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundesamts für Justiz (BJ), des Integrationsbüros (IB), der Direktion für Völkerrecht (DV) des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), des Grenzwachtkorps (GWK) und der Schweizer Mission in Brüssel zusammen.

8 SR 171.10