Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/23: Teilnahme am Aussengrenzenfonds · 20 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 12Fedlex · Erläuternder Bericht

3 Auswirkungen

3.1 Auswirkungen auf den Bund

3.1.1 Finanzieller Beitrag der Schweiz (Art. 11 Abs. 1 und 4)

Die Finanzausstattung für die Durchführung der Entscheidung betreffend die Schaffung des Aussengrenzenfonds wurde für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2013 auf 1’820 Millionen Euro festgesetzt (Entscheidung Nr. 574/2007/EG, Art. 13).

Die Berechnung der Jahresbeiträge der teilnehmenden Staaten beruht auf einem Index. Für dessen Festlegung wird der Anteil des jährlichen BIP eines teilnehmenden Staates an der Gesamtsumme der BIP aller Staaten bestimmt. Anschliessend wird dieser Index auf die jährliche Referenzsumme angewandt, die der Summe aller Mittel entspricht, welche den teilnehmenden Staaten für das betreffende Jahr insgesamt zugewiesen werden.

Die Schweiz beteiligt sich ab 2009 am Aussengrenzenfonds (im Anschluss an den Beitritt zum Schengen-Raum am 12. Dezember 2008 und an die Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen der Flughäfen am 29. März 2009).

Für die Schweiz sieht die Berechnung der Jahresbeiträge wie folgt aus:

3.1.1.1 Für das Jahr 2009

Da sich die anderen Mitgliedstaaten seit dem Jahr 2007 am Aussengrenzenfonds beteiligen, wurden die von den assoziierten Staaten geschuldeten Beiträge bereits in den Budgets der EU vorgesehen. Die Berechnung des Beitrags 2009 erfolgt auf der Grundlage des BIP 2007. Dieser Index wird auf die jährliche Referenzsumme, die den Mitteln entspricht, welche den teilnehmenden Staaten für das Jahr 2008 insgesamt zugewiesen wurden (185,5 Millionen Euro), angewandt.

Für die Schweiz beträgt der BIP-Index für das Jahr 2007 3.01 %. Dies ergibt für das Jahr 2009 einen Beitrag für die Schweiz von 5.565 Millionen Euro (8.35 Millionen Franken).

Die Beitragszahlung der Schweiz für das Jahr 2009 wird keine finanzielle Korrektur erfahren.

3.1.1.2 Für die Jahre 2010 bis 2013

Für die Schweiz beträgt der BIP-Index für das Jahr 2008 3.35 %. Die neue Einstufung wurde im Juni 2009, im Rahmen der Verhandlungen zur Zusatzvereinbarung, von der EU vorgenommen. Demzufolge wird für die Berechnung der Beiträge für die Jahre 2010 bis 2013 vorläufig der BIP-Index von 3.35 % für das Jahr 2008 verwendet und auf die jeweiligen Referenzsummen für diese Jahre angewendet. Dieser Index ist unverändert, aber er wird auf verschiedene Referenzsummen angewendet, d.h. auf die jährlich an die Mitgliedstaaten zugeteilten Kredite.