Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/23: Teilnahme am Aussengrenzenfonds · 20 Seiten
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Zudem muss im gesamten Zeitraum der Durchführung des Aussengrenzenfonds regelmässig überprüft werden, ob die Ressourcen angemessen sind.
3.1.8 Weitere Auswirkungen für den Bund
Wie bereits erwähnt, wird die Schweiz für die Durchführung ihrer aus dem Aussengrenzenfonds mitfinanzierten Projekte drei verschiedene Behörden benennen müssen, deren Aufgaben durch bereits bestehende Bundesbehörden wahrgenommen werden sollen (vgl. Ausführung unter Ziffer 3.1.6.2).
Auch wird die Schweiz der Kommission gewisse Statistiken liefern müssen, um das Arbeitsaufkommen an den internationalen Flughäfen und Konsularstellen und die notwendigen Unterstützungsleistungen aus dem Aussengrenzenfonds ermitteln zu können. Damit diese Statistiken geliefert werden können, sind auf Verordnungsstufe entsprechende Bestimmungen vorzusehen. Diese werden dem Bundesrat zu gegebener Zeit in einem gesonderten Antrag unterbreitet.
3.2 Auswirkungen auf die Kantone
Die Umsetzung des Aussengrenzenfonds wird bei den Kantonen zu keinem Mehraufwand führen.
4 Verhältnis zur Legislaturplanung
Die Vorlage ist in der Botschaft vom 23. Januar 200812 über die Legislaturplanung 2007–2011 und im Bundesbeschluss vom 18. September 200813 über die Legislaturplanung 2007–2011 angekündigt.
5 Rechtliche Aspekte
5.1 Vereinbarkeit mit dem internationalen Recht
Die Übernahme der Entscheidungen zur Einrichtung des Aussengrenzenfonds, der dazugehörigen strategischen Leitlinien, die Durchführungsentscheidung in Bezug auf die Verwaltungs- und Kontrollsysteme, die Änderung der Durchführungsentscheidung in Bezug auf die Verwaltungs- und Kontrollsysteme sowie die Zusatzvereinbarung über die Beteiligung der Schweiz am Aussengrenzenfonds sind mit dem internationalen Recht vereinbar.
12 BBl 2008 794
13 BBl 2008 8546