Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/60: 07.492 Parlamentarische Initiative. Schutz und Nutzung der Gewässer (UREK-S) · 23 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 3Fedlex · Erläuternder Bericht
Bericht
1 Entstehungsgeschichte
1.1 Parlamentarische Initiative
Die Volksinitiative „Lebendiges Wasser“ (07.060) wurde am 3. Juli 2006 mit 161’836 gültigen Unterschriften1eingereicht. Sie verlangt einen neuen Verfassungsartikel 76a „Renaturierung von Gewässern“. Der Begriff Renaturierung wird als Oberbegriff für sämtliche Massnahmen verstanden, die zu einer Aufwertung beeinträchtigter Gewässer beitragen. Darunter fallen die Wiederherstellung naturnaher Verhältnisse bei verbauten Gewässern (Revitalisierung) sowie Massnahmen zur Verminderung von schädlichen Einwirkungen durch Schwall und Sunk, zur Reaktivierung des Geschiebehaushalts, zur Verbesserung der Fischgängigkeit und zur Sanierung von Restwasserstrecken (Sanierung der Wasserkraftnutzung). Die Kantone sollen Revitalisierungen fördern, durchführen und mittels kantonalen Fonds finanzieren. Für die Verminderung von schädlichen Einwirkungen durch Schwall und Sunk und für die Reaktivierung des Geschiebehaushalts sollen die Kantone Massnahmen anordnen. Die gültigen Restwasserbestimmungen sollen raschmöglichst umgesetzt werden. Die Initiative will weiter, dass direkt betroffene Organisationen die Durchführung von Massnahmen auf dem Rechtsweg durchsetzen können (Antrags- und Beschwerderecht).
Der Bundesrat hat am 8. Juni 2007 beschlossen, dem Parlament zu beantragen, die Volksinitiative ohne Gegenentwurf dem Volk zur Ablehnung zu empfehlen. Am 27. Juni 2007 hat er eine entsprechende Botschaft2 an das Parlament verabschiedet. Für den Bundesrat ist zwar unbestritten, dass unsere Gewässer vielfach eingeengt und verbaut und durch die Wasserkraftnutzung stark beeinträchtigt sind und somit ein Handlungsbedarf besteht. Er vertritt jedoch die Auffassung, dass diese Defizite im Rahmen der geltenden Gesetze behoben werden sollen.
Am 4. Oktober 2007 hat der Ständerat einer Motion (07.3311. Epiney. Renaturierung von Fliessgewässern. Gegenentwurf zur Volksinitiative „Lebendiges Wasser“) zugestimmt. Diese fordert vom Bundesrat einen Gegenentwurf zur Volksinitiative „Lebendiges Wasser“, in welchem die Finanzierung von Renaturierungen durch einen Zuschlag von 0,1 Rappen pro Kilowattstunde auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze sichergestellt werden soll. Der Nationalrat hat der Motion am 6. Dezember 2007 ebenfalls zugestimmt. Mit der Annahme der Motion wurde der UREK-S ein Signal gegeben, die Frage eines Gegenvorschlages vertieft zu prüfen.
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates hat im Rahmen der Debatte über die Abstimmungsempfehlung zur Volksinitiative „Lebendiges Wasser“ die Initianten sowie die Vertreter der Konferenz kantonaler Energiedirektoren, der kantonalen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz und der Regierungskonferenz der Gebirgskantone angehört und sich über einen möglichen indirekten Gegenentwurf unterhalten.
1 BBl 2006 6699
2 BBl 2007 5511