Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/60: 07.492 Parlamentarische Initiative. Schutz und Nutzung der Gewässer (UREK-S) · 23 Seiten
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nicht tangiert, weil für die Sanierungen bauliche Massnahmen vorgesehen sind. Ausserdem profitiert die Wasserkraft von den zusätzlichen Ausnahmen bei den Restwassermengen. Verschiedene Wasserkraftwerke werden in der Lage sein, ihre Stromproduktion zu erhöhen.
Mit einem maximalen Zuschlag von 0,1 Rp./kWh entstehen der Elektrizitätswirtschaft geschätzte Kosten von durchschnittlich rund 50 Millionen Franken pro Jahr; Diese Kosten werden zum grössten Teil auf die Konsumenten überwälzt.
Bei einer vollständigen Überwälzung der Kosten auf die Stromkonsumenten würden sich die Strompreise um weniger als 0,5% erhöhen.
Von den Investitionen zur Revitalisierung der Gewässer und zur Sanierung der Wasserkraftnutzung profitiert ausserdem die Bauwirtschaft, was auch zur Schaffung neuer Arbeitsplätze führt.
4.5 Auswirkungen auf die Energiewirtschaft
Die Vorlage beinhaltet auf der einen Seite eine Ausdehnung bei den Ausnahmen von den Mindestrestwassermengen, was sich positiv auf die Wasserkraftnutzung auswirkt (ab Inkrafttreten der Bestimmungen werden laufend Mehrproduktionen möglich, die gesamte mögliche Mehrproduktion von 100-300 GWh/Jahr wird sodann ab 2070, wenn alle alten Konzessionen erneuert sind, erreicht). Auf der anderen Seite entstehen der Wasserkraft aufgrund der Massnahmen zur Verhinderung und Beseitigung von Schwall und Sunk sowie zur Verbesserung des Geschiebehaushalts und der Fischgängigkeit Mehrkosten. Die Vorlage sorgt insgesamt für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Schutz und Nutzung. Die Stromproduktion aus Wasserkraft wird langfristig leicht erhöht, ohne die Natur zu stark zu beeinträchtigen. Gleichzeitig wird die Wasserkraft saniert; die betroffenen Wasserkraftwerke tragen in der Regel 20% der Kosten, d.h. gesamthaft rund 10 Millionen Fr./Jahr, für den Rest der Kosten erhalten sie Beiträge von den Netzbetreibern. Mit dieser Finanzierungslösung ist die wirtschaftliche Tragbarkeit der Sanierungen gewährleistet.
4.6 Auswirkungen auf die Landnutzung
Auf Grund des angestrebten Revitalisierungszieles werden die Revitalisierungen in den allermeisten Fällen ausserhalb der Siedlungsgebiete durchgeführt werden. Die Revitalisierung begradigter Gewässer bedingt in vielen Fällen eine Verbreiterung der Gerinnesohlenfläche, was bei rund 4'000 Gewässerkilometern einen Landbedarf von schätzungsweise 2'000 ha ergibt. Die grosse Mehrheit der betroffenen Fliessgewässer liegt in landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie in naturnahen Landschaften und Erholungsräumen.
Damit die Fliessgewässer ihre vielfältigen Funktionen erfüllen können, muss der dazu notwendige Gewässeraum gesichert und naturnah (d.h. extensiv) bewirtschaftet werden. Dies ist bei rund 30'000 km Fliessgewässern in landwirtschaftlich genutztem Gebiet notwendig. Der Gegenentwurf betrifft ca. 20'000 ha, bei welchen