Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/60: 07.492 Parlamentarische Initiative. Schutz und Nutzung der Gewässer (UREK-S) · 23 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 5Fedlex · Erläuternder Bericht
lung soll gleichzeitig Rechtssicherheit, Rechtsgleichheit und Investitionssicherheit schaffen.
• Reaktivierung des Geschiebehaushalts: Die Beeinträchtigungen des Geschiebehaushalts in vielen Fliessgewässern sollen durch eine gesetzliche Regelung vermindert werden. Gleichzeitig soll die Regelung Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit schaffen.
• Neue Ausnahmen von den Mindestrestwassermengen bei Gewässer-
abschnitten mit geringem ökologischen Potenzial; Berücksichtigung
von schützenswerten Kleinwasserkraftwerken bei der Restwassersanierung: Mit neuen Ausnahmen von den Mindestrestwassermengen (Art. 32 des Gewässerschutzgesetzes vom 24. Januar 1991; GSchG; SR 814.20) bei Gewässerabschnitten mit geringem ökologischem Potenzial und bei Abschnitten, wo die notwendigen gewässerökologischen Funktionen mit einer geringeren Restwassermenge sichergestellt werden können, sollen die Interessen der Wasserkraftnutzung berücksichtigt werden. Dabei dürfen die Restwassermengen nur so tief festgelegt werden, dass die von der Gewässerschutzgesetzgebung vorgeschriebene Wasserqualität eingehalten wird. Zudem sollen schützenswerte Kleinwasserkraftwerke bei Restwassersanierungen besonders berücksichtigt werden.
• Die Finanzierung der Massnahmen soll gesichert werden.
2.2 Revitalisierung der Gewässer
Etwa 25% aller Fliessgewässer der Schweiz sind hart verbaut (rund 15'000 km) und so stark begradigt und eingeengt, dass die Gewässersohlen mit über 90'000 künstlichen Abstürzen stabilisiert werden mussten. Von den für die Grundwassererneuerung bzw. Trinkwasserversorgung, die natürliche Vielfalt und die Landschaftsgestaltung wertvollen Gewässer im Mittelland sind sogar 50% der Fliessgewässer hart verbaut und begradigt. Dies hat negative Auswirkungen auf die Hochwassersicherheit, weil der notwendige Gewässerraum fehlt; die natürliche Vielfalt in und entlang der Gewässer ist stark reduziert; die Fischwanderung ist oft unterbrochen und die Landschaften sind durch die fehlenden Gewässerstrukturen verarmt, was den Erholungswert der Gewässer für die Bevölkerung vermindert. Ausserdem wird die Selbstreinigungskraft der Gewässer vermindert. Mit der Vorlage soll die Revitalisierung dieser Gewässer gefördert werden. Innerhalb von etwa drei Generationen sollen bei den geschätzten 4'000 prioritär zu revitalisierenden Gewässerkilometern die natürlichen Funktionen wiederhergestellt sein.
Weiter soll die Vorlage den Raumbedarf der Gewässer gewährleisten, der für die Sicherstellung der natürlichen Funktionen der Gewässer sowie für den Schutz vor Hochwasser erforderlich ist (Gewässerraum). Dieser Gewässerraum soll naturnah gestaltet und bewirtschaftet werden. Dies betrifft ca. die Hälfte der Schweizer Fliessgewässer, d.h. rund 30'000 km.
Dort, wo Land für die Revitalisierungen erworben werden muss, vor allem für die Verbreiterung von eingeengten Gewässersohlen, kann dies heute, sofern nicht alle betroffenen Landeigentümer zustimmen, nur durch Enteignung geschehen. Als