Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/60: 07.492 Parlamentarische Initiative. Schutz und Nutzung der Gewässer (UREK-S) · 23 Seiten
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Die Kommission anerkennt den Handlungsbedarf im Bereich des Gewässerschutzes, sie ist jedoch der Ansicht, dass die Volksinitiative zu weit gehe und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Schutz und Nutzung der Gewässer angestrebt werden soll. Vor allem ein Antrags- und Beschwerderecht der Umweltschutzorganisationen für die Umsetzung der Massnahmen sei nicht gerechtfertigt. Aus diesem Grund hat die Kommission am 23. November 2007 mit 10 Stimmen zu 2 beschlossen, einen indirekten Gegenentwurf zur Volksinitiative „Lebendiges Wasser“ zu erarbeiten. Sie hat dazu eine parlamentarische Initiative eingereicht.
Dieser Beschluss wurde gestützt auf Artikel 109 Absatz 3 des Bundesgesetzes über die Bundesversammlung (ParlG; SR 171.10) der zuständigen Kommission des Nationalrates vorgelegt. Am 7. Januar 2008 hat die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats die parlamentarische Initiative vorgeprüft und entschieden ihr mit 16 Stimmen zu 8 Folge zu geben.
In Anbetracht des Beschlusses der Kommissionen der beiden Räte und aufgrund von Artikel 111 Absatz 1 ParlG hat die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates einen Erlassentwurf ausgearbeitet.
1.2 Arbeiten der Kommission
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates hat den Inhalt der Gesetzesänderung am 17. Januar, am 12. Februar sowie am 17. und 18. April 2008 behandelt.
Am 18. April 2008 hat die Kommission den vorliegenden Vorentwurf, den sie Ende April 2008 in die Vernehmlassung geschickt hat, mit 10 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.
2 Grundzüge der Vorlage
2.1 Übersicht
Der Gegenentwurf enthält fünf Stossrichtungen:
• Revitalisierung der Gewässer: Die Gewässer sollen naturnaher gestaltet und der zur Erfüllung ihrer natürlichen Funktionen notwendige Raum soll zur Verfügung gestellt werden.
• Verminderung der negativen Auswirkungen von Schwall und Sunk
unterhalb von Speicherkraftwerken: Bei Speicherkraftwerken verändert sich der Wasserpegel unterhalb der Wasserrückgabe durch kurzfristiges Anfahren (Schwall) und Abstellen (Sunk) der Turbinen (Produktion von Spitzenstrom) sehr stark. Dies hat starke negative Auswirkungen in den Gewässern. Diese sollen durch eine gesetzliche Regelung vermindert werden. Dabei darf die Energieproduktion aus Wasserkraft mit Blick auf die Ziele gemäss Energiegesetz vom 26. Juni 1998 (EnG; SR 730.0) nicht gefährdet werden und die wohlerworbenen Rechte der Inhaber von Konzessionen zur Nutzung der Wasserkraft müssen respektiert werden. Die Rege-