Bericht 1 und 2
Vernehmlassung 2008/77: Verordnungen über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (BetmKV, BetmSV, BetmVV-EDI). · 42 Seiten
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chen. Während der Therapie kommt es oft zu Rückfällen, das heisst, dass auf Konsumphasen Abstinenzphasen folgen und umgekehrt. Aus diesem Grund handelt es sich bei einer Suchttherapie meistens um eine Therapie mit entsprechend langfristiger therapeutischer Betreuung. Um die Behandlung effizient durchführen zu können, ist eine optimale Koordination der Interventionsverantwortlichen auf allen Ebenen notwendig.
Buchstabe a: Die therapeutische Einbindung stellt die erste Voraussetzung für die Durchführung einer erfolgreichen Therapie dar. Je länger eine Suchterkrankung ohne Behandlung bleibt, desto grösser ist das Risiko irreversibler, chronischer Folgeerkrankungen. Erstes Ziel jeder therapeutischen Intervention ist daher, die Suchtkranken in ein stabiles und strukturiertes Behandlungssetting aufzunehmen, d.h. die Suchtkranken therapeutisch einzubinden. Dadurch steigen die Aussichten auf weiterführende Therapieerfolge wie z. B. die Verbesserung der Gesundheit, die soziale Reintegration oder die dauerhafte Abstinenz (vgl. Bst b und d).
Buchstabe b: Bei der Verbesserung des Gesundheitszustandes wird vom Begriff der Gesundheit als Ganzes ausgegangen. Entsprechend der Weltgesundheitsorganisation WHO ist Gesundheit „ein Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens und nicht nur das Fehlen von Krankheit oder Gebrechen.“ Dazu gehört z. B. auch die Verhinderung einer gesundheitlichen Beeinträchtigung.
Buchstabe c: Je häufiger und je mehr der Suchtkranke psychotrope Substanzen konsumiert, umso grösser sind die gesundheitlichen Risiken und umso geringer sind die Aussichten auf eine nachhaltige Reduktion oder eine dauerhafte Abstinenz. Da Suchtkranke und auch Suchtgefährdete häufig sehr risikoreiche Konsumformen praktizieren (so etwa intravenöser Konsum, Mischkonsum oder exzessiver Konsum), geht es in der Früherkennung, Suchtberatung und -behandlung immer auch darum, das Risiko von Intoxikationen mit gravierenden Nebenerscheinungen sowie einer Aids- oder Hepatitisinfektion zu minimieren.
Buchstabe d: Wie in Artikel 1 nBetmG erwähnt, soll bei der Prävention vor allem und wenn immer möglich die Abstinenz von psychoaktiven Substanzen gefördert werden.
Absatz 2: Im Grundsatz zielt jede Behandlung – neben einer Verbesserung des Gesundheitszustandes und dem Erreichen der Abstinenz – auf eine bessere soziale Integration der Abhängigen. Je nach Ressourcenlage und Behandlungsbedürfnissen der betroffenen Personen können unterschiedlich weit gehende Therapieerfolge erwartet werden. Die Interventionen bewegen sich zwischen hochschwelli-
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gen psychotherapeutischen Massnahmen mit dem Ziel eines dauerhaften Ausstieg aus dem Konsum psychoaktiver Substanzen und palliativen pflegerischen Massnahmen, die der Sicherung des Überlebens sowie der Verbesserung oder Erhaltung des Gesundheitszustandes und der Lebensqualität dienen.
Artikel 7 Therapieangebot
Die Suchtbehandlung ist eine hochkomplexe Behandlung, die viele Leistungsträger wie Krankenkasse, Invalidenversicherung, Eigenleistungen, Kantone etc. erfordert, sei es gleichzeitig oder nacheinander. Ein optimales Therapieangebot verlangt geeignete Rahmenbedingungen, damit die verschiedenen Leistungsträger ihre Leistungen koordiniert erbringen können. Nur so wird erreicht, dass einerseits die zu behandelnde Person die geeignete Intervention im richtigen Moment erhält und andererseits die Behandlungen effizient und kostengünstig gestaltet werden können. Voraussetzung für eine optimale Koordination der Behandlungsleistungen ist eine Verbesserung der administrativen, finanziellen und klinischen Rahmenbedingungen beim Bund wie in den Kantonen. Ebenso braucht es eine Koordination der Kantone beim Freiheitsentzug. Um diese Ziele zu erreichen und die Rahmenbedingungen zu optimieren, erarbeitet das BAG Empfehlungen zu geeigneten Therapieangeboten und Wiedereingliederungsmassnahmen. Besonderes beachtet werden dabei Querschnittthemen wie Gender und Migration.
31 Hilfsangebote mit hohen Zugangsbedingungen für die Patienten und Patientinnen, z. B. langer Verbleib in einer Hilfseinrichtung.