Bericht 1 und 2
Vernehmlassung 2008/77: Verordnungen über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (BetmKV, BetmSV, BetmVV-EDI). · 42 Seiten
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Absatz 2: Eine Abhängigkeit ist eine Krankheit mit somatischen, psychischen und sozialen Dimensionen, deren Behandlung Kenntnisse und Kompetenzen in den betreffenden wissenschaftlichen Disziplinen erfordert. Damit die Qualität des entsprechenden Weiterbildungsangebots gewährleistet ist, muss es drei Hauptkriterien erfüllen: a) evidenzbasierte, interdisziplinäre Kenntnisse und Kompetenzen, die die aktuellen Entwicklungen in den betreffenden Disziplinen berücksichtigen, b) Abstimmung des Angebots auf die Bedürfnisse der Fachpersonen, der Institutionen und der Behörden und c) Einordnung des Angebots in das sogenannte Bologna-System (Certificate, Diploma und Master of Advanced Studies), um die Anerkennung der Weiterbildungsabschlüsse zu gewährleisten. Für punktuelle Weiterbildungsangebote zu einem spezifischen Thema ist das dritte Kriterium nicht massgebend.
Absatz 3: Der Bund kann die Steuerung der Finanzierung und der Entwicklung des Ausbildungsangebots einer unabhängigen Stelle übertragen. Diese setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der wichtigsten betreffenden Berufe zusammen. Sie arbeitet mit den Berufsverbänden, den zuständigen Stellen auf Bundes- und Kantonsebene und den bestehenden Ausbildungseinrichtungen wie Universitäten, Hochschulen, Fachschulen usw. zusammen. Insbesondere legt sie die Kriterien für die Einrichtungen fest, denen sie die Organisation der Ausbildungsangebote überträgt, und erarbeitet die Kriterien, denen diese Angebote entsprechen müssen. Die letzteren Kriterien müssen die drei Hauptkriterien berücksichtigen, die in Absatz 2 aufgeführt sind.
Artikel 31 Empfehlungen zur Qualitätssicherung
Die Förderung von Qualitätssicherungsmassnahmen ist ein wirksames Instrument zur Professionalisierung im Suchtbereich. Sie kann in Form von Empfehlungen, verschiedenen Messinstrumenten oder Unterstützungsprojekten erfolgen. Dabei handelt es sich um ein wichtiges Ziel der Suchtpolitik des BAG. Mit der Festlegung von Empfehlungen, zum Beispiel in Form von Qualitätskriterien, lassen sich in einem Tätigkeitsbereich, der sehr heterogen ist, Leitplanken vorgeben. Die bisher gemachten Erfahrungen zeigen, dass die Kantone und Institutionen derartige Dokumente schätzen. Darin werden minimale Qualitätskriterien festgelegt, an denen sich die Fachpersonen orientieren können. Es ist wichtig, Begleitmassnahmen vorzusehen, um den Prozess der Umsetzung in der Praxis zu unterstützen, da nicht unerhebliche Veränderungen in der beruflichen Praxis erforderlich sind.
Artikel 32 Referenzlabor
Absatz 1: Das Referenzlabor betreibt Ressortforschung. Ressortforschung wird in der Bundesverwaltung definiert als Forschung, deren Ergebnisse von der Bundesverwaltung bzw. der Bundespolitik für die Erfüllung ihrer Aufgaben (Politikvorbereitung, -vollzug und Politikevaluation, Gutachten, Monitoring, Normen und Grenzdefinitionen) benötigt werden. Gemäss Artikel 29c Absatz 1 nBetmG bezeichnet der Bundesrat ein nationales Referenzlabor (entspricht Artikel 3a BetmG). Diese Aufgaben werden bereits heute vom BAG wahrgenommen und es entstehen folglich keine neuen, zusätzlichen Kosten. Das BAG führt selbst kein eigenes Labor, sondern beauftragt Dritte mittels Leistungsaufträgen. Es liegt an der Schnittstelle zwischen wissenschaftlichen Forschung und Politik. Damit die von der Schweiz ratifizierten internationalen Betäubungsmittel-Übereinkommen umgesetzt werden können, ist diese nationale Anlauf-, Forschungs-, Koordinations- und Informationsstelle für chemische, analytische, pharmazeutische sowie pharmakologisch-toxikologische Aspekte der kontrollierten Substanzen notwendig. Bei den internationalen Übereinkommen handelt es sich um das Einheits-Übereinkommen
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von 1961 über die Betäubungsmittel, abgeschlossen am 30. März 1961 (EÜ 61), das Protokoll vom
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25. März 1972 zur Änderung des Einheits-Übereinkommens von 1961 über die Betäubungsmittel
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(Protokoll) und das Übereinkommen vom 21. Februar 1971 über psychotrope Stoffe (mit Anhang). Das Referenzlabor hat konkret die Aufgabe, Referenzstoffe zu beschaffen, Qualitätsnormen für Betäubungsmittelanalysen, Qualitätssicherungsprogramme und Probeentnahme-Richtlinien zu erarbei-