Bericht Aufgabenüberprüfung

Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 35 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 12Fedlex · Ergebnisbericht

Aufgabenüberprüfung Umsetzungsplanung: Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung

Prämienzuschlags weiterhin durch die Kantone verantwortet werde. Der Kanton VD befürchtet, dass der angestrebte Spareffekt in Form einer Kürzung des Bundesbeitrags faktisch zu einer Lastenverschiebung auf die Kantone führe.

Die EVP ist mit der effizienteren Verwaltung und Verteilung der erhobenen Präventionsabgabe einverstanden. Sie weist auf die Notwendigkeit einer periodischen Neufokussierung der eingesetzten Mittel – beispielsweise in der Suizidprävention – hin.

2.2.10 Soziale Wohlfahrt

Für die CVP und economiesuisse greifen die vorgeschlagenen Massnahmen in der Sozialen Wohlfahrt generell zu kurz. Sie fordern, wie auch die Kantone ZG, FR und VD, eine umfassende Betrachtung und Analyse der Sozialwerke. Der Kanton VD befürchtet insbesondere, dass die isolierte Betrachtung und Umsetzung einer Reformmassnahme das ganze System der Sozialwerke destabilisieren könnten, und fordert, dass Bund und Kantone einvernehmlich und koordiniert in der ganzen Problematik zusammenarbeiten.

Zur nachhaltigen Stabilisierung der Staatsquote fordern CVP, EVP, economiesuisse und der Schweizerische Arbeitgeberverband für den Bereich der Sozialwerke die Einführung einer Fiskalregel in allen Versicherungszweigen. Während für economiesuisse, den Arbeitgeberverband wie auch für die EDU künftige Lücken in erster Linie auf der Leistungsseite zu bereinigen sind, bevorzugt die EVP einen Mix von einnahmen- und ausgabenseitigen Massnahmen. Einnahmenseitig fordert die EVP die Einführung einer nationalen Erbschafts- und Schenkungssteuer zur Finanzierung der Sozialwerke, wobei angemessene Freigrenzen vorzusehen seien.

Die EDU fordert Massnahmen, welche schwergewichtig auf der Ausgabenseite ansetzen; das Ausgabenwachstum von 4.4 Prozent sei deutlich zu reduzieren.

Der SSV hält fest, dass Sparmassnahmen bei AHV und IV nicht zu Lastenverschiebungen auf Kantone, Städte und Gemeinden führen dürften.

 Umfassende Rentenreform in der AHV und Neuregelung des Bundesbeitrags

Economiesuisse und der Arbeitgeberverband sind mit der skizzierten Stossrichtung für die

12. AHV-Revision und der vorgeschlagenen Neuregelung des Bundesbeitrags einverstanden, die EVP nur, wenn damit das bisherige Rentenniveau weitgehend erhalten werden kann. Die EVP weist angesichts der steigenden Lebenserwartung auf die Notwendigkeit eines flexiblen Rentenalters mit klaren Regeln hin, aber auch auf die Bedeutung verbesserter Anreize zum längeren Verbleib im Erwerbsleben.

Der Kanton ZG begrüsst im Grundsatz den heute allerdings noch kaum einschätzbaren Reformansatz. Er weist, wie auch die Kantone FR und VD, auf die Notwendigkeit hin, die AHV als Teil eines integral zu betrachtenden Systems von Sozialversicherungen zu betrachten. Massnahmen müssten daher in einer umfassenden Diskussion, und nicht im Rahmen einer Sparvorlage entschieden werden. In ähnlicher Weise lehnen es Travail Suisse sowie die Fédération des Entreprises Romandes.ab, dass die 12. AHV-Revision im Rahmen der Aufgabenüberprüfung thematisiert wird. Die Stellungnahme zu den Massnahmen in der Altersversicherung erfolgt daher im Rahmen der Vorlage zur 12. AHV-Revision.

2.2.11 Arbeitsmarkt / Wohnbauförderung

In diesem Aufgabengebiet wurden im Bericht zur Umsetzungsplanung keine Massnahmen unterbreitet. Die eingegangenen generellen Stellungnahmen zu diesem Politikbereich sind im Vernehmlassungsbericht zum KOP berücksichtigt.