Bericht Aufgabenüberprüfung

Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 35 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 3Fedlex · Ergebnisbericht

Aufgabenüberprüfung Umsetzungsplanung: Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung

1 Einleitung

1.1 Ausgangslage

Mit der Aufgabenüberprüfung (AÜP) will der Bundesrat eine langfristig tragbare Finanzpolitik gewährleisten. Zwei Ziele leiten das Vorhaben: Erstens sollen die Bundesausgaben bis ins Zieljahr 2015 höchstens im Mass der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wachsen – die Staatsquote kann so stabilisiert werden. Zweitens sollen sich die einzelnen Aufgabengebiete gemäss spezifischen Wachstumsraten entwickeln. Damit wird verhindert, dass gesetzlich stark gebundene und kurzfristig kaum beeinflussbare Ausgaben andere Bundesleistungen, die schwächer verankert, aber volkswirtschaftlich dennoch wichtig sind, schrittweise aus dem Budget verdrängen. Beide Ziele hat der Bundesrat quantifiziert: Als Wachstumsziel für den Gesamthaushalt hat er das langjährige nominale Wirtschaftswachstum von 3 Prozent gewählt. Daraus und gestützt auf politische Schwerpunkte hat er für die einzelnen Aufgabengebiete ein Prioritätenprofil mit einer je spezifischen Wachstumsvorgabe abgeleitet.

1.2 Inhalt des Vernehmlassungsberichts

Der zur Vernehmlassung vorgelegte Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung umfasst rund 80 Massnahmen in Form von Aufgabenverzichten, Leistungsreduktionen und Strukturreformen. Die Umsetzung dieser Massnahmen erfolgt auf zwei Arten: Vorhaben mit rascher Entlastungswirkung und geringem Rechtsänderungsbedarf werden als Teil des vom Bundesrat beantragten Konsolidierungsprogramms (KOP) realisiert. Tiefer greifende und komplexere Reformen, die mehr Zeit für Detailplanung und Implementierung beanspruchen, sollen mit separaten Vorlagen vorangetrieben werden. Diese zweite Gruppe mit knapp 30 Massnahmen steht im Zentrum des Berichts zur Umsetzungsplanung. Der Bericht dient in erster Linie als Planungs- und Steuerungsgrundlage, bietet gleichzeitig aber auch eine Gesamtschau über die Ergebnisse der Aufgabenüberprüfung.

Parallel zur Aufgabenüberprüfung wurde den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Vernehmlassung auch das Konsolidierungsprogramm 201120131 zur Stellungnahme unterbreitet.

1.3 Angaben zum Vernehmlassungsverfahren

Am 14. April 2010 wurde das Vernehmlassungsverfahren zum Konsolidierungsprogramm des Bundesrats und zum Bericht zur Umsetzungsplanung der Aufgabenüberprüfung eröffnet. Mit Blick auf den engen Zeitplan für die rechtzeitige Verabschiedung von Botschaft und Gesetzesentwurf zum KOP an die Bundesversammlung hat der Bundesrat beschlossen, die Vernehmlassung gestützt auf Artikel 7 Absatz 3 des Vernehmlassungsgesetzes vom 18.

März 2005 (VlG; SR 172.061) im Dringlichkeitsverfahren durchzuführen. Für die schriftlichen Stellungnahmen wurde dazu ein Zeitraum von sechs Wochen, d.h. vom 14. April bis 28. Mai 2010 festgesetzt. Gleichzeitig hat der Bundesrat in dieser Periode vier konferenzielle Vernehmlassungsrunden veranstaltet, die für die unterschiedlichen Vernehmlassungsteilnehmenden wie folgt durchgeführt wurden:

1 http://www.efd.admin.ch/themen/00796/01673/index.html?lang=de.