Bericht Aufgabenüberprüfung
Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 35 Seiten
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Aufgabenüberprüfung Umsetzungsplanung: Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung
Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz: vollständige Kompen-
sation des Mehraufwands
Die Kantone lehnen die Massnahme grundsätzlich ab, da sie dem Sinn und Geist der NFA entgegenlaufe. Für den Kanton VD darf die Massnahme nur die betroffenen Kantone einschliessen und nicht zu einer allfälligen Verhandlungsmasse für die von den Kantonen geforderten 100 Millionen zur Sicherstellung der NFA-Haushaltneutralität zählen.
Die EVP hält die Notwendigkeit einer Verlängerung sowie den Ausbau des Nationalstrassennetzes grundsätzlich für fraglich. Insbesondere sei zu prüfen, inwieweit die Ausbauwünsche anstelle von Entlastungen nicht einfach „Flaschenhälse“ auf andere Stellen des Netzes verschieben.
Economiesuisse unterstützt die vorgeschlagene Massnahme. Der Fachverband Infra unterstützt die Motion Hany (09.3529), die eine Verwendung der Erträge aus der Erhöhung der Mineralölsteuer und der Autobahnvignette zur Umsetzung des Netzbeschlusses (sowie für die Engpassbeseitigung) fordert.
Reform regionaler Personenverkehr (RPV): Umstellung Bahn auf Bus
Die EVP begrüsst die Schaffung eines einheitlichen Prüfinstruments für die Rentabilität einzelner Bahnlinien. Economiesuisse begrüsst die vorgeschlagene Massnahme selbst. Auch der Kanton ZG wendet sich nicht gegen die Massnahme, weist aber eine rein kennzahlengeleitete Betrachtung zurück. Namhafte Entlastungen seien erst möglich, wenn ganze Strecken bzw. Fahrzeuge eingespart werden.
Die KÖV, die Kantone UR, FR und VD sowie die SAB, VCS und WWF lehnen die Massnahme ab, der Kanton TI sowie der Schweizer Tourismus Verband und Gastrosuisse äussern sich skeptisch. Bereits heute werde die Wahl des optimalen Verkehrsmittels umfassend abgeklärt. Dabei zeige sich, dass Kostenersparnisse und Effizienzgewinne aus der Umstellung Bahn-Bus nur schwer ermittelbar bzw. erzielbar seien und nur dann realisiert werden könnten, wenn die ganze Schieneninfrastruktur aufgehoben werde. Hinzu komme, dass die Massnahme den öffentlichen Verkehr als Ganzes schwäche und bei den Kunden eine schlechte Akzeptanz aufweise. Der Kanton TI erachtet überdies eine einzige Entscheidungsnorm für die ganze Schweiz für ungeeignet. Die SAB schlägt vor, Verkehrsleistungen vermehrt öffentlich auszuschreiben und kostenreduzierende Effekte des Wettbewerbs zu nutzen.
Priorisierungen bei der Umsetzung von Baunormen im Bahnverkehr (Investitionen gemäss BehiG und Sicherheit Bahntunnel)
SP, EVP, KÖV, der Kanton ZG, SAB, SGB, VCS, WWF, der Schweizer Tourismus Verband und Gastrosuisse lehnen die Etappierung bei der Umsetzung von Baunormen aus Gründen der Gleichstellung von Behinderten und der Sicherheit ab. Der Kanton ZG schlägt vor, anstelle einer Verzögerung der Umsetzungsfrist die Baunormen kritisch zu prüfen und zu reduzieren. Der Kanton TI weist darauf hin, dass die Massnahme dem politischen Willen des Gesetzgebers und den berechtigten Forderungen der Behinderten zuwiderlaufe. Für die
Schweizerische Fachstelle Behinderte und öffentlicher Verkehr, den Schweizerischen
Blinden- und Sehbehindertenverband, den Schweizerischen Gehörlosenbund und Procap ist ein Aufschub der baulichen Anpassungen gemäss BehiG um die überaus lange Frist von 35 Jahren nicht akzeptabel. Sie treffe mit den Behinderten die Schwächsten der Gesellschaft und nehme den verstärkten Aktivitäten zur Umsetzung des BehiG in den vergangenen Jahren den Schwung. Überdies werde mit der Massnahme auch auf Investitionen verzichtet, die generell älteren Personen, Touristen oder Personen mit Kinderwagen zu Gute kämen.
In Anbetracht der hohen Kosten, die aus den baulichen Anpassungen hervorgehen, halten es die EVP und der Kanton FR für zulässig, eine Etappierung in Erwägung zu ziehen.