Bericht Aufgabenüberprüfung

Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 35 Seiten

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Aufgabenüberprüfung Umsetzungsplanung: Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung

gen sowie bei jenen Massnahmen, die keine Rechtsänderungen erfordern, erfolgen die Umsetzungsarbeiten gestützt auf die spezifischen Aufträge und Zeitpläne des Bundesrates. Bei der Ausarbeitung der Vorlagen werden die zuständigen Departemente auch die eingegangenen Stellungnahmen heranziehen.

Obwohl von verschiedener Seite Vorschläge für zusätzliche Reformen und Verzichte gemacht wurden, verzichtet der Bundesrat zum heutigen Zeitpunkt auf eine Ausweitung des Reformpakets und setzt die Priorität auf eine konsequente Umsetzung der vorliegenden Massnahmen. Im Rahmen der Festlegung der Eckdaten für die kommende Legislaturplanung und Legislaturfinanzplanung werden indes die Zielwachstumsraten für den Gesamthaushalt und die Aufgabengebiete überprüft werden müssen. Gemäss aktuellen Prognosen dürfte nämlich das nominelle BIP im Zeitraum 20082015 nicht wie den ursprünglichen Planungen zugrunde gelegt mit durchschnittlich 3 Prozent, sondern nur mit 2.5 Prozent wachsen. Zudem ist den Einnahmenausfällen durch die Steuerreformen (direkte Bundessteuer, Mehrwertsteuer) Rechnung zu tragen. Entsprechend müssen auch die Wachstumsrate für den Gesamthaushalt und in der Folge die Zielwachstumsraten für die einzelnen Aufgabengebiete nach unten korrigiert werden, damit das anvisierte Ziel einer stabilen Staatsquote erreicht werden kann. Dies kann zum Anlass genommen werden, das Prioritätenprofil  die relativen Wachstumsunterschiede zwischen den einzelnen Aufgabengebieten  zu überprüfen. Macht eine Anpassung der Zielwachstumsraten zusätzliche Massnahmen nötig, wird der Bundesrat auch die im Rahmen der Vernehmlassung gemachten Zusatzvorschläge in Betracht ziehen.

Die übergeordnete Steuerung der Aufgabenüberprüfung erfolgt im Rahmen des Budget- und Finanzplanungsprozesses. In diesem Rahmen wird der Fortschritt der einzelnen Projekte gestützt auf das Umsetzungscontrolling überwacht. Der Bundesrat wird jeweils im Rahmen der Finanzberichterstattung über die Ergebnisse der Aufgabenüberprüfung rapportieren. Als Grundlage dient die in Anhang II aufgeführte Umsetzungsplanung, die jede Reformmassnahme mit der erwarteten Haushaltentlastung und den wichtigsten Meilensteinen auf der Zeitachse fixiert.

Anhänge

- Liste der Vernehmlassungsteilnehmenden (Anhang I)

- Umsetzungsplanung AÜP: Massnahmen und Meilensteine (Anhang II)