Bericht Aufgabenüberprüfung

Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 35 Seiten

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Aufgabenüberprüfung Umsetzungsplanung: Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung

bereinigen gilt. Statt dieser rückwärtsgerichteten Finanzplanung, die die Innovationskraft der Schweiz namentlich in der Klimapolitik schwäche oder auch die Kosten des Sozialwesens auf Kantone und Gemeinden überwälze, brauche der Bund zusätzliche Einnahmen. Die Partei fordert eine weitsichtige und kohärente Planung der Bundesaufgaben und deren Finanzierung, welche langfristige Perspektiven eröffnen soll.

Die CSP bedauert, dass die Aufgabenüberprüfung zu einer reinen Spar- und Streichübung verkommen ist, zumal die deutlich besser als geplant abgeschlossenen Staatsrechnungen der vergangenen Jahre darauf hinweisen, dass grosse Ausgabendisziplin geübt wurde. Zu den tiefer greifenden Reformen des Berichts zur Umsetzungsplanung äussert sich die CSP nicht.

Die EVP misst den beiden Zielen der AÜP (Stabilisierung Staatsquote, spezifische Wachstumsziele für Aufgabengebiete) grosse Bedeutung für einen nachhaltigen Bundeshaushalt bei und begrüsst grundsätzlich den Bericht zur Umsetzungsplanung der Aufgabenüberprüfung. Für eine nachhaltige Haushaltpolitik sei die periodische Überprüfung der Bundesaufgaben wichtig. Sie hält gleichzeitig fest, dass Steuererleichterungen wie die Unternehmenssteuerreform III angesichts der teils vorschnellen Steuervorlagen nicht mehr vertretbar seien. Zu den Massnahmen in den einzelnen Aufgabengebieten äussert sich die EVP vorläufig generell, um im Rahmen der jeweiligen Vernehmlassungen eingehender Stellung zu nehmen.

Die EDU begrüsst die Aufgabenüberprüfung des Bundes und stimmt den vorgelegten Massnahmen im Grundsatz zu.

2.1.3 Gemeinden, Städte und Berggebiete

Der Schweizerische Städteverband (SSV) begrüsst im Grundsatz eine periodische Überprüfung der Bundesaufgaben im Sinne der AÜP. Er erhofft sich dabei den Abbau von Doppelspurigkeiten, was namentlich im Zuge der Departementsreform möglich wäre. Die geäusserte Kritik gilt insbesondere jenen Massnahmen, wo Lastenverschiebungen auf Städte und Gemeinden befürchtet werden. Betreffend Vernehmlassungsfrist bedauert der SSV das unüblich rasche Vorgehen des Bundesrates. Der Verzicht auf ein ordentliches Verfahren sei unverständlich, zumal beide Vorlagen für alle Staatsebenen erhebliche Tragweite aufweisen und eine gründliche Prüfung erfordern.

Der Schweizerische Gemeindeverband protestiert gegen die verkürzte Vernehmlassungsfrist, die eine vertiefte Prüfung der Vorlagen und eine ernstzunehmende Konsultation seiner teils im Milizsystem arbeitenden Mitglieder verunmögliche. Grundsätzlich hält der Verband die Aufgabenüberprüfung zur Stabilisierung der Bundesfinanzen für unterstützenswert. Die daraus abgeleiteten Massnahmen dürften aber nicht zu direkten oder indirekten Mehrbelastungen der Kantone und mithin der Gemeinden führen, da für letztere keine Kompensationsmöglichkeiten bestünden. Sodann wird kritisiert, dass strukturelle Probleme insbesondere in den Bereichen Bildung, Gesundheitswesen und Soziale Wohlfahrt ausgeklammert blieben, was zu überdurchschnittlichen Wachstumsraten führe. Schliesslich fordert der Gemeindeverband, dass eine grundsätzliche Diskussion über die Aufgabenüberprüfung geführt wird, bevor einzelne Massnahmen umgesetzt werden.

Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete (SAB) moniert zunächst die

ausserordentlich kurze Vernehmlassungsfrist, für die sie angesichts des bisherigen Projekttempos der Aufgabenüberprüfung keine wesentlichen Gründe erkennen kann. In materieller Hinsicht äussert sich die SAB kritisch zu den Wachstumspfaden der Aufgabengebiete. Die Priorisierung der Sozialen Wohlfahrt sowie der Bildung und Forschung namentlich auch zu Lasten des Verkehrs wird zurückgewiesen. Im Weiteren wird gefordert, dass auch nichtformelle, aber faktische Lastenverschiebungen auf Kantone und Gemeinden konsequent vermieden werden. Schliesslich hält die SAB fest, dass Effizienzpotentiale im Rahmen der NFA besser zu nutzen und im Sinne des Postulats Maissen (08.3347) der Aufgabenüberprüfung anzurechnen seien.