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Vernehmlassung 2009/136: Änderung der Verordnung über die Tierverkehr-Datenbank, der Tierseuchenverordnung, der Verordnung über die Gebühren für den Tierverkehr, der Tierarzneimittelverordnung sowie der Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle · 11 Seiten

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2. das Datum der Kastration,

3. die Art der Kastration.

h. beim Eigentümerwechsel (Eigentumabtritt):

1. die Identifikationsnummer des bisherigen Eigentümers,

2. die Identifikationsnummer des neuen Eigentümers, sofern bekannt,

3. die Identifikationsnummer (UELN) des Tieres,

4. das Datum des Eigentümerwechsels;

i. beim Eigentümerwechsel (Eigentumübernahme):

1. die Identifikationsnummer des neuen Eigentümers,

2. die Identifikationsnummer des bisherigen Eigentümers,

3. die Identifikationsnummer (UELN) des Tieres,

4. das Datum des Eigentümerwechsels;

j. Bei der Schlachtung eines Tieres:

1. die Nummer der Tierhaltung:

2. die Nummer der Herkunftstierhaltung;

3. die Identifikationsnummer (UELN) des Tieres,

4.. das Schlachtdatum.

k. Bei der Kennzeichnung eines Tieres:

1. die Identifikationsnummer (UELN) des Tieres,

2. die Mikrochipnummer;

3. die Identifikationsnummer der Person, die die Kennzeichnung vorgenommen hat;

4. das Datum der Kennzeichnung;

5. den Ort der Kennzeichnung.

l. Bei der Identifizierung (Signalementaufnahme und Änderung des

Signalements) eines Tieres:

1. die Identifikationsnummer (UELN) des Tieres,

2. die Identifikationsnummer der Person, die die Identifizierung vorgenommen hat;

3. das Signalement, bestehend aus dem Schaubild (grafisches Signalement) und dem verbalen Beschrieb (verbales Signalement);

4. das Datum der Signalementaufnahme;

5. den Ort der Identifizierung;

6. anlässlich der ersten Identifizierung: die Stelle, die den Equidenpass ausstellen soll.

II

Diese Änderung tritt am (1. Januar 2011) in Kraft.