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Vernehmlassung 2009/136: Änderung der Verordnung über die Tierverkehr-Datenbank, der Tierseuchenverordnung, der Verordnung über die Gebühren für den Tierverkehr, der Tierarzneimittelverordnung sowie der Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle · 11 Seiten
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2. das Datum der Kastration,
3. die Art der Kastration.
h. beim Eigentümerwechsel (Eigentumabtritt):
1. die Identifikationsnummer des bisherigen Eigentümers,
2. die Identifikationsnummer des neuen Eigentümers, sofern bekannt,
3. die Identifikationsnummer (UELN) des Tieres,
4. das Datum des Eigentümerwechsels;
i. beim Eigentümerwechsel (Eigentumübernahme):
1. die Identifikationsnummer des neuen Eigentümers,
2. die Identifikationsnummer des bisherigen Eigentümers,
3. die Identifikationsnummer (UELN) des Tieres,
4. das Datum des Eigentümerwechsels;
j. Bei der Schlachtung eines Tieres:
1. die Nummer der Tierhaltung:
2. die Nummer der Herkunftstierhaltung;
3. die Identifikationsnummer (UELN) des Tieres,
4.. das Schlachtdatum.
k. Bei der Kennzeichnung eines Tieres:
1. die Identifikationsnummer (UELN) des Tieres,
2. die Mikrochipnummer;
3. die Identifikationsnummer der Person, die die Kennzeichnung vorgenommen hat;
4. das Datum der Kennzeichnung;
5. den Ort der Kennzeichnung.
l. Bei der Identifizierung (Signalementaufnahme und Änderung des
Signalements) eines Tieres:
1. die Identifikationsnummer (UELN) des Tieres,
2. die Identifikationsnummer der Person, die die Identifizierung vorgenommen hat;
3. das Signalement, bestehend aus dem Schaubild (grafisches Signalement) und dem verbalen Beschrieb (verbales Signalement);
4. das Datum der Signalementaufnahme;
5. den Ort der Identifizierung;
6. anlässlich der ersten Identifizierung: die Stelle, die den Equidenpass ausstellen soll.
II
Diese Änderung tritt am (1. Januar 2011) in Kraft.