Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/25: Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung · 18 Seiten

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von Betreuungsgutscheinen verwendet (Art. 14a der Verordnung). Wird ein solches Gesuch allerdings abgelehnt, so erfolgt dies nach Artikel 16 Absatz 5 SuG mittels Verfügung.

Art. 10 Referendum, Geltungsdauer und Inkrafttreten

Abs. 4 (neu)

Die Dauer des Gesetzes wird um weitere vier Jahre bis zum 31. Januar 2015 verlängert. Das am 1. Februar 2003 in Kraft getretene und auf acht Jahre befristete Impulsprogramm zur Schaffung von zusätzlichen Plätzen für die Tagesbetreuung von Kindern wurde mit zwei vierjährigen Verpflichtungskrediten finanziert. Die Verlängerung des Gesetzes soll deshalb vier Jahre betragen und mit einem vierjährigen Verpflichtungskredit finanziert werden.

3. Auswirkungen

3.1 Auswirkungen für den Bund

3.1.1 Finanzielle Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen für den Bund gestalten sich wie folgt: Im geltenden Voranschlag und Finanzplan sind die jährlichen Kosten aus den beiden bisher bewilligten Verpflichtungskrediten (1. Februar 2003 bis 31. Januar 2007 bzw. 1. Februar 2007 bis 31. Januar 2011) berücksichtigt. Sie belaufen sich in den Finanzplanjahren 2011 auf 24,1 Millionen Franken, 2012 auf 16,2 Millionen Franken, 2013 auf 5,4 Millionen Franken und 2014 auf 2 Millionen Franken28.

Der Bundesrat geht davon aus, dass mit dem beantragten dritten Verpflichtungskredit die Nachfrage nach den Finanzhilfen in den Jahren 2011–2014 gedeckt werden kann (ansonsten die in Art. 4 Abs. 3 vorgesehene Prioritätenordnung als Steuerungsinstrument eingesetzt werden müsste). Pro Jahr können somit für rund 35 Millionen Franken neue Verpflichtungen eingegangen werden. Wie der Zahlungsverlauf der bisherigen Kredite gezeigt hat, verzögert sich die Fälligkeit der eingegangenen Verpflichtungen erheblich. Für den dritten Kredit wird daher mit folgendem Kostenverlauf gerechnet:29

Jahr Mio. Franken Jahr Mio. Franken

2011 11,2 2015 26,4

2012 20,5 2016 17,8

2013 27,7 2017 5,9

2014 28,3 2018 2,2

28Da die Finanzhilfen über 2 respektive 3 Jahre laufen, gelangen aus den im letzten Jahr des zweiten Verpflichtungskredits (2010) bewilligten Gesuchen bis in die Jahre 2013 und 2014 Finanzhilfen zur Auszahlung.

29Da die Finanzhilfen über 2 respektive 3 Jahre laufen, gelangen aus den im letzten Jahr des dritten Verpflichtungskredits (2014) bewilligten Gesuchen bis in die Jahre 2017 und 2018 Finanzhilfen zur Auszahlung.