Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/25: Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung · 18 Seiten
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Eine am 1. Oktober 200711 in Kraft getretene Verordnungsänderung führte ausserdem die Möglichkeit ein, Pilotprojekte von Kantonen und Gemeinden zu unterstützen, bei denen Gutscheine für die Betreuung von Kindern abgegeben werden. Subventionen der öffentlichen Hand für die familienergänzende Kinderbetreuung werden heute in aller Regel direkt an die Anbietenden ausgerichtet (Objektfinanzierung). Mit der Einführung von Betreuungsgutscheinen sollen die Eltern direkt in den Genuss der Subventionen kommen (Subjektfinanzierung) und damit Betreuungsleistungen ihrer Wahl erwerben können. Der Wechsel von der Objekt- zur Subjektfinanzierung im Rahmen eines Gutscheinsystems soll den Wettbewerb zwischen den Anbietenden fördern und neue Dynamik ins System der familienergänzenden Kinderbetreuung im Vorschulbereich bringen. Dies wiederum soll zu einem Ausbau des Betreuungsangebotes führen und die Qualität und den Preis positiv beeinflussen. Die Verantwortung für die Ausgestaltung und die Durchführung der Pilotprojekte liegt bei den Kantonen und Gemeinden. Der Bund beteiligt sich während höchstens 3 Jahren mit bis zu 30 Prozent an den Kosten der Pilotprojekte. Zusätzlich begleitet er die Pilotprojekte und deren Evaluation und macht die daraus gewonnenen Erkenntnisse allgemein zugänglich.
Der finanzielle Rahmen des Impulsprogramms war Gegenstand von zwei Bundesbeschlüssen: Der erste sah einen Kredit von 200 Millionen Franken mit einer Laufzeit vom 1. Februar 2003 bis 31. Januar 2007 vor12. Der zweite deckt den Zeitraum vom 1. Februar 2007 bis 31. Januar 2011 mit einem Kredit von 120 Millionen Franken ab13.
1.3.2 Verlauf des Impulsprogramms von 2003 bis 2009
Seit Inkrafttreten des Gesetzes wurden bis zum 31. März 2009 von insgesamt 1’718 eingereichten Gesuchen deren 1’225 bewilligt, was bedeutet, dass die Schaffung von 22’000 Betreuungsplätzen unterstützt wurde. Die eingegangenen Verpflichtungen belaufen sich somit auf höchstens 130,3 Millionen Franken. Würden alle noch pendenten, vor dem 31. März 2009 eingereichten Gesuche bewilligt, profitierten insgesamt über 24’000 neue Plätze von den Finanzhilfen, und die Gesamtsumme der eingegangenen Verpflichtungen würde maximal 145,6 Millionen Franken erreichen. Aufgrund dieser Daten wird die Gesamtzahl der Plätze, die während der acht Jahre des Impulsprogramms dank der finanziellen Unterstützung des Bundes geschaffen werden könnten, auf etwa 33'000 geschätzt. Das würde Aufwendungen von insgesamt etwa 190 Millionen Franken bedeuten. 351 Anträge wurden allein im sechsten Jahr des Programms eingereicht. Abgesehen vom ersten Jahr nach Inkrafttreten des Programms ist das Rekord.
Bewilligte Gesuche, neue Betreuungsplätze und Finanzen, 2003–2008 1 Jahr Total
2003 2004 2005 2006 20072008
Bewilligte Gesuche 151 178 153 224 244 246 1'196
Anzahl geschaffene neue Betreuungsplätze 2'474 2'647 2'516 4'106 4'936 4'853 21'532
Kindertagesstätten 1'498 1'316 1'284 2'163 2'778 2'186 11'225
Einrichtungen für schulergänzende Betreuung 976 1'331 1'232 1'943 2'158 2'667 10'307
Eingegangene Verpflichtungen in Mio. Fr. 17 17 13 23 30 27127
1 Zeitraum: 1.2. – 31.1. des Folgejahres
11Verordnungsänderung vom 29. August 2007, eingeführt in Kap. I, AS 2007 4383
12Bundesbeschluss vom 30. September 2002 über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung, BBl 2003 410
13Bundesbeschluss vom 2. Oktober 2006 über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung,