Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/25: Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung · 18 Seiten

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Der Zahlungsverlauf während der ganzen Laufzeit des Bundesgesetzes sieht wie folgt aus:

Familienergänzende Kinderbetreuung:

Geschätzter Kostenverlauf 1./2./3. Kredit (3. Kredit = 140 Mio.)

30.000 27.100 27.721 28.271 2003 - 2008 26.369 25.000 = eff. Ausgaben 24.100 23.600 20.545 20.000 17.577 15.065 17.791 14.847 15.000 16.200 13.097 11.232

10.000 8.459 9.121 2.679 6.585 5.000 5.350 5.875 2.500 2.196 0.000 0.300 2.000 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018

1. Kredit 2. Kredit 3. Kredit

3.1.2 Personelle Auswirkungen

Für den Gesetzesvollzug braucht es gegenwärtig 4,4 Stellen, die gemäss Artikel 4 Absatz 2 des Gesetzes zuerst über den ersten, dann über den zweiten Verpflichtungskredit finanziert werden. Die Personalkosten während der Verlängerung des Impulsprogramms sind analog über den dritten Verpflichtungskredit zu finanzieren. Deshalb haben die Stellen befristeten Charakter.

3.2 Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden

Da die Kantone bei jedem von einer Einrichtung auf ihrem Gebiet eingereichten Antrag auf Finanzhilfen hinzugezogen werden, hat die Umsetzung des Programms einerseits einen gewissen administrativen Mehraufwand zur Folge. Andererseits ermöglicht ihnen das vom Impulsprogramm eingeführte Vernehmlassungsverfahren, zu jeder Neugründung oder Erweiterung einer familienergänzenden Betreuungseinrichtung Stellung zu nehmen.

Die Finanzhilfen ermöglichten die Schaffung einer bedeutenden Zahl von Betreuungsplätzen, was zu einer Verbesserung des familienergänzenden Betreuungsangebots beitrug und so die Attraktivität gewisser Kantone oder Gemeinden für Familien erhöhte.

Die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für eine finanzielle Beteiligung des Bundes an Projekten mit Innovationscharakter fördert ausserdem innovative Modelle der Kantone und Gemeinden im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung. Damit eröffnet sie den Kantonen und Gemeinden neue Möglichkeiten der Kofinanzierung und ermöglicht ihnen eine Verbesserung des Angebots in diesem Bereich.