Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/25: Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung · 18 Seiten
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Da das gemeinsame Ziel der fünf oben erwähnten Initiantinnen für Kinder im Schulalter durch das HarmoS-Konkordat abgedeckt wird, beantragte die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) die Abschreibung dieser Vorstösse und reichte am 21. August 2008 eine Motion22 mit folgendem Inhalt ein:
1. Der Bundesrat wird aufgefordert, dem Parlament eine Revision des Gesetzes über die Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung vorzulegen.
2. Bis zum Erlass dieser gesetzlichen Grundlagen bleibt das Bundesgesetz über die Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung in Kraft. Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament bis spätestens Ende 2009 eine entsprechende Botschaft für die Verlängerung des Bundesgesetzes sowie die entsprechenden Bundesbeschlüsse über den Zahlungsrahmen für die nächsten vier Jahre.
Bei dieser Gelegenheit forderte die WBK-N überdies die SODK auf, ein Konkordat im Bereich der familienergänzenden Betreuungseinrichtungen für Kinder im Vorschulalter vorzuschlagen.
Am 12. Dezember 2008 hat der Bundesrat vorgeschlagen, die Motion 08.3449 anzunehmen. Die fünf parlamentarischen Initiativen wurden abgeschrieben und die Motion wurde vom Nationalrat am 19. März 2009 angenommen. Am 4. Juni 2009 hat der Ständerat die Motion ebenfalls angenommen.
1.5 Vorgeschlagene Änderungen: Verlängerung des Programms und Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Innovationsförderung
1.5.1 Verlängerung des Impulsprogramms um vier Jahre
Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung wurde vom Parlament auf acht Jahre bis zum 31. Januar 2011 befristet. In der Befristung widerspiegelt sich der Grundgedanke des Programms, nach dem während dieser begrenzten Zeitspanne mittels eines Impulses die gewünschte Entwicklung, nämlich die Schaffung von neuen familienergänzenden Kinderbetreuungsplätzen, in Gang gebracht bzw. beschleunigt werden kann und danach ein weiteres Engagement des Bundes nicht mehr nötig ist.
Es hat sich gezeigt, dass die Form einer Anschubfinanzierung ein effizientes Instrument zur Förderung der Schaffung von neuen Betreuungsplätzen ist. Seit Beginn des Impulsprogramms, d. h. innert sechs Jahren, hat der Bund die Schaffung von 24’000 neuen Betreuungsplätzen unterstützt. Damit konnte das Angebot um mehr als 50 Prozent erhöht werden. Bis zum Ende des Programms werden insgesamt etwa 33’000 neue Plätze von Finanzhilfen des Bundes profitieren können. Der Bund investiert dafür insgesamt rund 190 Millionen Franken.
Trotz dieser erfreulichen Entwicklung ist die Nachfrage nach Betreuungsplätzen nach wie vor bedeutend grösser als das Angebot, und es besteht unbestrittenermassen ein grosser Bedarf an zusätzlichen Plätzen. Schätzungen gehen davon aus, dass in der Schweiz immer noch mehrere zehntausend Betreuungsplätze fehlen. Insbesondere das Bedürfnis nach subventionierten Betreuungsplätzen ist sehr gross. Die Nachfrage nach Finanzhilfen des Bundes ist entsprechend ungebrochen, so dass - nach Anlaufschwierigkeiten in der ersten Phase - der zweite Rahmenkredit voraussichtlich voll ausgeschöpft werden wird.
Im Rahmen der Familienpolitik ist die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein vordringliches Anliegen. Die Bereitstellung eines ausreichenden Angebots an familienergänzender Kinderbetreuung ist diesbezüglich von zentraler Bedeutung. Da dieses Angebot trotz der erfreulichen Entwicklung noch nicht ausreichend vorhanden ist, besteht nach wie vor Handlungsbedarf. Aus diesem Grund ist eine Verlängerung des Impulsprogramms sinnvoll. Die Verlängerung soll jedoch erneut zeitlich befristet werden, da ein dauerhaftes Engagement des Bundes in der familienergänzenden Kinderbetreuung aus föderalistischen und finanziellen Gründen abzulehnen ist.
22Motion 08.3449 Familienergänzende Kinderbetreuung. Anschubfinanzierung.