Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/25: Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung · 18 Seiten

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27% der bewilligten Gesuche kommen aus der Westschweiz und dem Tessin. Der Anteil der in diesen Regionen geschaffenen Plätze liegt jedoch bei 34%, da die Einrichtungen in den lateinischen Kantonen tendenziell grösser sind als in der Deutschschweiz. Einen Überblick über die regionale Verteilung der Finanzhilfen bietet die Tabelle im Anhang.

Infolge der in Kapitel 1.3.1 beschriebenen Verordnungsänderung führte die Stadt Luzern Betreuungsgutscheine im Rahmen eines Pilotprojekts ab 1. April 2009 ein. Alle Kinder im Vorschulalter mit Wohnsitz in der Stadt Luzern, die über einen Betreuungsplatz verfügen, haben grundsätzlich Anspruch auf einen Betreuungsgutschein. Die Betreuung muss in einer von der Stadt anerkannten Krippe oder über eine zugelassene Tageselternvermittlung erfolgen. Der Wert des Gutscheins hängt vom Erwerbspensum und vom Einkommen der Eltern ab. Das Geld wird direkt an die Eltern ausbezahlt, die ihrerseits die gesamten Betreuungskosten der Einrichtung überweisen. Der Bund unterstützt dieses innovative Projekt finanziell. Dazu hat das BSV mit der Stadt Luzern einen Leistungsvertrag abgeschlossen, der Kosten von maximal 2,5 Mio. bis zum 31. Januar 2011 vorsieht. Weitere Gemeinden und Kantone sind ebenfalls an der Einführung eines Betreuungsgutschein-Systems interessiert. Da bei der Umgestaltung eines Subventionierungssystems jedoch zahlreiche Aspekte berücksichtigt werden müssen, befinden sich diese Gemeinden und Kantone noch in der Vorbereitungsphase.

1.3.3 Evaluation des Impulsprogramms

Artikel 8 des Gesetzes und Artikel 14 der Verordnung schreiben eine regelmässige Evaluation der Auswirkungen der Finanzhilfen vor. Dazu können aussenstehende Fachleute beigezogen werden. Die Evaluation soll die Wirksamkeit der Anstossfinanzierung prüfen, indem Bilanz über die Anzahl geschaffener Betreuungsplätze gezogen wird14.

Im Hinblick auf die Beantragung des zweiten vierjährigen Verpflichtungskredits wurde das Programm bereits nach einer Laufzeit von 19 Monaten evaluiert. Gestützt auf die genannten Bestimmungen hat das BSV im August 2004 zwei externe Aufträge erteilt. Die Ergebnisse der beiden Untersuchungen sind in zwei Evaluationsberichten veröffentlicht worden. Der erste Bericht beinhaltet die Evaluation des Vollzugs des Bundesgesetzes durch die verschiedenen Akteure15. Der zweite Bericht untersucht und beurteilt die Auswirkungen der Finanzhilfen16. Mit ihnen konnte die Einführungsphase hinreichend untersucht und bewertet werden17. Über die weitere Umsetzung und Wirkung des Gesetzes erlaubten die Grundlagen jedoch nur bedingt abgestützte Schlussfolgerungen, weil die Laufzeit des Programms noch zu kurz war und die Resultate der Evaluationen von den spezifischen Gegebenheiten der Startphase geprägt waren.

Im Dezember 2008 hat das BSV erneut den Auftrag zu einer Evaluationsstudie erteilt, bei der v.a. die Frage der Nachhaltigkeit der Finanzhilfen untersucht wird. Folgende Fragen sollen beantwortet werden: Existieren die mit Hilfe des Impulsprogramms neu geschaffenen Betreuungsangebote auch nach dem Wegfall der Finanzhilfen noch? Falls nicht, was waren die Gründe die dazu geführt haben?

14Bericht der SGK-N vom 22. Februar 2002, (Fn. 4), Ziff. 4.4 und Stellungnahme des Bundesrats vom 27. März 2002, (Fn. 8), Ziff. 2.3 Schlussfolgerungen.

15B,S,S. Volkswirtschaftliche Beratung, Finanzhilfen für familienergänzende

Kinderbetreuung: Evaluation des Vollzugs, in: Beiträge zur Sozialen Sicherheit,

Nr. 318.010.11/05, BSV, 2005, ISBN 3-909340-27-X, verfügbar auf der folgenden Seite

http://www.bsv.admin.ch/praxis/forschung/publikationen/index.html?lang=de

16Ecoplan, Forschung und Beratung in Wirtschaft und Politik, Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Evaluation des Impacts, in: Beiträge zur Sozialen Sicherheit, Nr. 318.010.12/05,

BSV, 2005, ISBN 3-9093-40-28-8, verfügbar auf der folgenden Seite

http://www.bsv.admin.ch/praxis/forschung/publikationen/index.html?lang=de

17Botschaft vom 10. März 2006 zum Bundesbeschluss über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung, BBl 2006 3376.