Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/25: Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung · 18 Seiten
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nämlich 15%, kann allerdings für die Innovationsförderung im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung eingesetzt werden.
1.5.3 Genehmigung eines dritten Verpflichtungskredits
2002 verfügte das eidgenössische Parlament über keine zuverlässigen Daten, um den für den ersten Verpflichtungskredit erforderlichen Betrag abschätzen zu können. Es ist noch nicht bekannt, wie viel von den 200 Millionen Franken, die für den Zeitraum vom 1. Februar 2003 bis 31. Januar 2007 vorgesehen waren, tatsächlich ausgegeben wurden25, aber man rechnet mit etwa 70 Millionen. Auf den ersten Blick mag es erstaunen, dass nur ein so kleiner Teil des verfügbaren Kredits gebraucht wurde, aber es gibt mehrere Gründe dafür. Erstens deckte der erste Verpflichtungskredit gewissermassen die Startphase des Impulsprogramms ab. Es verstrich zunächst eine gewisse Zeit, bis das Programm bei den Akteuren der familienergänzenden Kinderbetreuung (Kantone, Gemeinden und Einrichtungen selbst) bekannt war. Zweitens ist die Ausarbeitung und Umsetzung eines Projekts für eine familienergänzende Betreuungseinrichtung eine schwierige Aufgabe, an der zahlreiche Akteure beteiligt sind. Man benötigt viele Monate, um eine Einrichtung aufzubauen, deren Fortbestand gesichert ist, was ausdrückliche Voraussetzung für den Erhalt von Finanzhilfen ist. Und schliesslich waren die Kantone und Gemeinden zum Zeitpunkt des Programmstarts noch nicht bereit, sich verstärkt in diesem Bereich zu engagieren. Die Finanzhilfen des Bundes allein vermögen jedoch die Lebensfähigkeit der Betreuungseinrichtungen nicht zu gewährleisten. Diese Faktoren erklären zu einem grossen Teil, weshalb die Nachfrage nach Finanzhilfen deutlich geringer war als erwartet. Folglich wurden die bereitgestellten Mittel nicht voll ausgeschöpft.
Bei der Festlegung der Summe für den zweiten Verpflichtungskredit sprach sich der Bundesrat dafür aus, die finanzielle Ausstattung des Programms grundlegend zu überprüfen um zu vermeiden, dass der Mittelbedarf erneut zu hoch eingeschätzt wird. Er beantragte sodann einen zweiten Verpflichtungskredit in Höhe von 60 Millionen Franken26. Das Parlament sprach sich schliesslich für einen Kredit in Höhe von 120 Millionen Franken aus.
Gemäss den Prognosen wird dieser zweite Verpflichtungskredit wahrscheinlich voll ausgeschöpft.
Da der Bedarf an Betreuungsplätzen immer noch offenkundig ist und die Anschubfinanzierungen eine wertvolle Hilfe für die Betreuungseinrichtungen darstellen und bei diesen nun auch bekannt sind, kann man davon ausgehen, dass die Nachfrage nach Finanzhilfen in den nächsten Jahren nicht zurückgehen wird. Ganz im Gegenteil: In den Kantonen, die dem HarmoS-Konkordat beigetreten sind, muss ein angemessenes Angebot im Bereich der schulergänzenden Betreuung bereitgestellt werden. Es ist somit mehr als wahrscheinlich, dass die Nachfrage nach Finanzhilfen im Bereich der schulergänzenden Betreuung leicht ansteigt. Dieser Trend ist in mehreren Kantonen, in denen das Schulgesetz geändert wurde, bereits spürbar. Ausserdem wird die Einführung einer neuen Form von Finanzhilfen für Projekte mit Innovationscharakter der Kantone und Gemeinden wohl neue Gesuche um finanzielle Unterstützung nach sich ziehen. Der Bund muss über die nötigen Mittel verfügen, um dem gerecht zu werden.
Aus diesen Gründen beantragt der Bundesrat den Erlass eines dritten Verpflichtungskredits in Höhe von 140 Millionen Franken mit einer Laufzeit vom 1. Februar 2011 bis 31. Januar 2015.
25Da die Finanzhilfen über 2 respektive 3 Jahre laufen, gelangen aus den im letzten Jahr des ersten Verpflichtungskredits (2006) bewilligten Gesuchen bis in die Jahre 2009 und 2010 Finanzhilfen zur Auszahlung.
26Botschaft des Bundesrates vom 10. März 2006 zum Bundesbeschluss über Finanzhilfen für
familienergänzende Kinderbetreuung, BBl 2006 3381.